Regelung

Frankfurt erleichtert Außenbewirtung in diesem Sommer

Kellner nimmt draußen Bestellung auf
In Frankfurt dürfen Gastronomen unter bestimmten Bedingungen auch die Außenfläche ihres Nachbarn zur Bestuhlung nutzen. (Foto: © Drazen/stock.adobe.com)
Erleichterung für die Frankfurter Außengastronomie: Auch in diesem Sommer haben es Gastronomen in der Mainmetropole leichter, ihre Gäste draußen zu bewirten. Unter bestimmten Bedingungen dürfen Restaurants auch die Außenfläche des direkten Nachbarn für ihre Bestuhlung nutzen.
Donnerstag, 25.04.2024, 09:53 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Vertreter aus Gastronomie und vom zuständigen Amt haben sich geeinigt: Nach Angaben des Frankfurter Kreisverbands des Deutschen Hotel- und Gastronomieverbands (Dehoga) können Lokale zum Beispiel die Bestuhlung der Außenfläche des direkten Nachbarn beantragen, wenn ihre eigene Fläche blockiert ist – etwa wenn vor dem Lokal eine Litfaßsäule steht und der Kioskbetreiber nebenan seinen Platz nicht braucht. 

Betriebe dürfen auch schon draußen aufbauen, wenn die nötige Sondernutzungserlaubnis noch nicht schriftlich vorliegt. Denn aufgrund von Personalmangel dauern Anträge in diesem Jahr länger. Das gilt allerdings nur, wenn der Betreiber schon 2023 einen Sommergarten bewilligt bekommen hatte.

Weitere Einigungen

Weitere Details der Einigung zwischen der Dehoga und dem zuständigen Amt für Straßenbau und Erschließung betreffen die Zahl der Menütafeln, die Abgrenzung von Parkplätzen sowie eine gemeinsame Clearing-Stelle zur Klärung von konkreten Einzelfragen. 

„Unser Ziel ist die Reduzierung von Bußgeldbescheiden und die pragmatische schnelle Lösungsfindung für unsere Mitglieder“, teilte Dehoga-Vorstandsmitglied Michael Schramm am Mittwoch mit.

(dpa/SAKL)

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