Freibetrag für Mitarbeiterrabatte: Abschaffung nur verschoben?
Die geplante Abschaffung des steuerlichen Freibetrags für Mitarbeiterrabatte schien zunächst vom Tisch zu sein. Im aktuellen Referentenentwurf für die Einkommensteuerreform ist die Streichung von Paragraf 8 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes nicht mehr enthalten.
Vollständige Entwarnung gibt es aber dennoch nicht: Medienberichten zufolge hält das Bundesfinanzministerium an dem Vorhaben fest und will es stattdessen in einem anderen Gesetzentwurf unterbringen.
Steuervorteil für Personalrabatte
Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) plante, einen Steuervorteil abzuschaffen, der gilt, wenn Arbeitnehmer mit Rabatt Produkte des eigenen Unternehmens kaufen. Das ging aus dem Gesetzentwurf für die geplante Steuerreform hervor. Zuerst hatte die „Welt“ über die Pläne berichtet.
Konkret geht es um Paragraf 8 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes. Dieser ermöglicht einen steuerlichen Freibetrag für Rabatte von 1.080 Euro im Jahr auf Waren und Dienstleistungen, die der Arbeitgeber selbst herstellt oder anbietet. Mitarbeiter können dadurch beispielsweise Produkte oder Leistungen des eigenen Unternehmens vergünstigt erhalten, ohne dass der Vorteil bis zur Höhe des Freibetrags versteuert werden muss. So können Supermarktmitarbeiter zum Beispiel rabattiert einkaufen, Mitarbeiter von Autoherstellern rabattierte Autos bekommen.
Gerade im Gastgewerbe sind solche Mitarbeiterrabatte ein bewährtes Instrument, um Beschäftigten einen konkreten Mehrwert zu bieten. Sie sind Ausdruck von Wertschätzung, stärken die Attraktivität als Arbeitgeber und können einen Beitrag zur Mitarbeiterbindung leisten. Angesichts weiterhin hoher Lebenshaltungskosten haben sie zugleich eine spürbare Entlastungswirkung für Beschäftigte.
Nach Angaben des Finanzministeriums hatten sich Union und SPD zunächst gemeinsam auf die Streichung verständigt. Der Staat sollte dadurch rund 240 Millionen Euro jährlich einsparen. Dennoch kam Kritik an dem Vorhaben, unter anderem von Klingbeils Koalitionspartner Union sowie aus der Opposition.
Streichung fehlt im aktuellen Entwurf
In dem inzwischen vorliegenden aktuellen Referentenentwurf ist die Abschaffung des Rabattfreibetrags nun jedoch nicht mehr enthalten. Der aktuelle Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums trägt den Bearbeitungsstand vom 18. August 2026, 07:19 Uhr. Damit schien die geplante Änderung wieder vom Tisch zu sein.
Nach Berichten von t-online und regionalHeute.de bedeutet das allerdings keine endgültige Abkehr von dem Vorhaben. Demnach hieß es am Mittwoch aus Kreisen des Finanzministeriums, dass die Regelung zwar nicht mehr in einem neuen Referentenentwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027 enthalten sei, die Streichung solle aber mit anderen Maßnahmen zum Subventionsabbau in einen anderen Gesetzentwurf geschrieben werden.
Aus dem Ressort von Finanzminister Lars Klingbeil hieß es, der Referentenentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz enthalte nur noch Maßnahmen, auf die sich der Koalitionsausschuss im Juli verständigt habe. Ein separater Gesetzentwurf werde nun zu Regelungen zum Subventionsabbau erstellt, mit denen ein bestimmtes Entlastungsvolumen erreicht werden solle.
Der Rabattfreibetrag könnte damit weiterhin zur Disposition stehen – lediglich das Gesetzgebungsverfahren, in dem die Änderung umgesetzt werden soll, würde sich ändern.
Dehoga Bayern warnt vor Folgen für das Gastgewerbe
Aus dem Gastgewerbe kommt deutliche Kritik an einer möglichen Abschaffung des Freibetrags für Mitarbeiterrabatte. Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern warnt deutlich davor, freiwillige Arbeitgeberleistungen steuerlich unattraktiver zu machen.
„Wir können doch nicht schon wieder den Faktor Arbeit belasten“, betont „Dehoga Bayern“-Präsidentin Angela Inselkammer. „Die Abschaffung des Rabattfreibetrags wäre ein völlig falsches Signal. Mitarbeiterrabatte sind gelebte Wertschätzung und ein unkomplizierter Benefit, von dem Beschäftigte und Betriebe gleichermaßen profitieren. Wer solche freiwilligen Leistungen steuerlich unattraktiver macht, belastet ausgerechnet diejenigen Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern etwas zusätzlich bieten wollen. Anstatt den Mitarbeitern etwas zu nehmen, muss die Devise mehr Netto vom Brutto lauten.“
Der Verband verweist außerdem auf mögliche volkswirtschaftliche Folgen. Zusätzliche Belastungen für Beschäftigte könnten deren Kaufkraft schwächen und damit auch die Binnennachfrage beeinträchtigen. Gastronomie und Hotellerie seien besonders von einer zurückhaltenden Konsumstimmung betroffen.
„In einer Zeit, in der wir über Fachkräftesicherung und die Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen sprechen, dürfen freiwillige Arbeitgeberleistungen nicht erschwert werden“, sagt Inselkammer. „Statt neue Belastungen zu schaffen, sollte die Politik Anreize setzen, damit Unternehmen ihren Beschäftigten möglichst viel bieten können. Deshalb muss der Rabattfreibetrag erhalten bleiben.“
DRV sieht wichtiges Instrument zur Mitarbeiterbindung gefährdet
Auch der Deutsche Reiseverband (DRV) lehnt die Abschaffung entschieden ab. „Wer den Beschäftigten ihre steuerlich begünstigten Mitarbeiterrabatte nimmt, kürzt ihnen faktisch einen Teil ihrer Vergütung. Gerade in Zeiten gestiegener Lebenshaltungskosten ist das das völlig falsche Signal“, erklärt DRV-Präsident Albin Loidl. „Mitarbeiterrabatte sind kein überflüssiges Privileg, sondern ein bewährter Bestandteil des Gesamtpakets, das Arbeitgeber ihren Beschäftigten bieten können. Die Regelung ersatzlos zu streichen, lehnen wir entschieden ab.“
Für die Reisewirtschaft wäre die Abschaffung besonders problematisch. Viele Unternehmen der Branche arbeiteten mit engen Margen und verfügten entsprechend nur über begrenzte Spielräume für höhere Gehälter. Vergünstigte Reiseleistungen aus dem eigenen Angebot seien daher ein wichtiger zusätzlicher Benefit für die Beschäftigten. Gleichzeitig würden sie Unternehmen dabei helfen, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und langfristig an die Branche zu binden.
„Die Politik darf nicht unterschätzen, welche Bedeutung solche Leistungen gerade für Branchen mit begrenzten Gehaltsspielräumen haben“, sagt Loidl. „Wenn dieser Vorteil steuerlich entwertet wird, trifft das Beschäftigte und Unternehmen gleichermaßen: Die Mitarbeiter verlieren einen finanziell spürbaren Benefit, während die Unternehmen ein wichtiges Instrument im Wettbewerb um Fachkräfte verlieren.“
Hinzu käme ein weiterer branchenspezifischer Aspekt: Vergünstigte Reisen würden es Beschäftigten ermöglichen, Produkte, Destinationen und touristische Leistungen selbst kennenzulernen. Diese persönliche Produkterfahrung trage zur Beratungsqualität bei und käme damit auch den Kunden zugute.
Der DRV fordert die Bundesregierung deshalb auf, den Rabattfreibetrag beizubehalten. „Hier muss die Bundesregierung dringend nachjustieren, bevor sie für vergleichsweise geringe Mehreinnahmen erheblichen Flurschaden bei Beschäftigten und Unternehmen anrichtet“, erklärt Loidl. „Wer die Attraktivität von Arbeit erhöhen und Unternehmen bei der Fachkräftesicherung unterstützen will, darf freiwillige Arbeitgeberleistungen nicht steuerlich entwerten. Hände weg von den Mitarbeiterrabatten.“
Wie geht es mit dem Rabattfreibetrag weiter?
Die Zukunft des Freibetrags für Mitarbeiterrabatte bleibt vorerst offen. Zwar ist seine Abschaffung im aktuellen Referentenentwurf nicht mehr vorgesehen. Nach den jüngsten Medienberichten soll das Vorhaben jedoch keineswegs aufgegeben werden.
Ob und in welcher Form eine mögliche Streichung des Rabattfreibetrags droht, bleibt abzuwarten. Für Hotellerie, Gastronomie und Reisewirtschaft dürfte das Thema damit weiterhin auf der politischen Agenda bleiben.
(dpa/t-online/regionalHeute.de/SAKL)