Bundesjustizministerin Lambrecht

Gastronomen können Angebot nur an Geimpfte richten

Christine Lambrecht
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD): „Wer seinen Gästen einen besonderen Schutz anbieten will, kann Angebote machen, die sich nur an Geimpfte richten.“ (Foto: © picture alliance / Geisler-Fotopress | Sebastian Gabsch/Geisler-Fotopre)
Ob Restaurants nur für Geimpfte öffnen sollen, wird heiß diskutiert. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht betonte nun, dass Gastronomen, die ihre Gäste schützen wollen, ihr Angebot auch freiwillig auf Geimpfte beschränken können.
Dienstag, 27.07.2021, 10:23 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat Restaurants in der Corona-Pandemie an die Möglichkeit erinnert, nur für Geimpfte zu öffnen. „Die Vertragsfreiheit ermöglicht privaten Anbietern wie Gastronomen eine weitgehend freie Gestaltung ihrer Angebote“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Wer seinen Gästen einen besonderen Schutz anbieten will, kann deshalb auch Angebote machen, die sich nur an Geimpfte richten.“ Zugleich sprach sie sich abermals gegen eine Impfpflicht aus: „Eine Impfpflicht wird es nicht geben.“

Tests nicht auf Dauer kostenlos

Allerdings sollte die Allgemeinheit aus ihrer Sicht nicht mehr auf Dauer für die Kosten von Corona-Tests aufkommen müssen, wenn Menschen ihre Impfangebote nicht wahrnähmen. Lambrecht mahnte, getestete Menschen sollten sich nicht in falscher Sicherheit wiegen. „Ein Test ist immer nur eine Momentaufnahme und beinhaltet keine schützende Immunisierung. Impfen ist deshalb das Gebot der Stunde.“

(dpa/NZ)

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