Unterstützung der Gastwirte

Modernisierungsprogramm für Gaststätten beginnt

Köche in einer Restaurantküche
Mit dem Gaststättenmodernisierungsprogramm soll gezielt die Finanzkraft der Gaststätten zur Unterstützung bei Modernisierungs­maßnahmen gestärkt werden. (© Gorodenkoff/Fotolia)
Das neue Förderprogramm soll die Finanzkraft von Bayerns Gaststätten stärken und damit zu einer lebendigen Wirtshauskultur beitragen. Seit 17. Mai 2019 ist die Online-Antragstellung freigeschaltet.
Freitag, 17.05.2019, 10:56 Uhr, Autor: Thomas Hack

Der Startschuss für das Gaststättenmodernisierungsprogramm ist gefallen. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger verkündet zu diesem Anlass dieser Tage: „Mit dem Programm fördern wir gezielt kleinere gastronomische Betriebe insbesondere in ländlichen Regionen. Das Gastgewerbe ist das Rückgrat des Tourismus und Arbeitgeber für viele Menschen. Mit dem Programm unterstützen wir die bayerische Wirtshauskultur und zahlreiche Existenzen.“ Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern, gab den Anstoß zu diesem Programm und ist von dessen Bedeutsamkeit für das bayerische Gastgewerbe überzeugt: „Eine Investition und damit ein qualitativer Sprung aus eigener Kraft ist für die meisten gastgewerblichen Betriebe im ländlichen Raum aufgrund der anhaltend niedrigen Jahresumsätze nicht möglich. Dieses Programm ist für unsere Wirtshäuser eine Initialzündung, die es den Wirten erlaubt, in die Zukunft ihres Betriebes zu investieren.“

„Das bisherige Interesse ist überwältigend!“
Der Hintergrund: Immer mehr Wirte können sich anstehende Investitionen in ihrem Betrieb nicht leisten. Mit dem Gaststättenmodernisierungsprogramm soll gezielt die Finanzkraft der Gaststätten zur Unterstützung bei Modernisierungs­maßnahmen gestärkt werden und damit zu einer lebendigen Wirtshauskultur in allen Teilen Bayerns, vor allem im ländlichen Raum, beitragen. Einen Förderantrag stellen können dabei alle gewerblichen Unternehmen, die ein öffentlich zugängliches Gaststättengewerbe in Bayern betreiben. Gefördert werden unter anderem Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie General- und Teilsanierungsmaßnahmen, wobei die Fördersätze je nach Jahresumsatz bis zu 30 bzw. 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Förderinteressenten haben sich bereits zwei Wochen vor der Freischaltung online über die Fördermodalitäten vor Programmbeginn informieren können. „Das bisherige Interesse ist überwältigend“, so der Minister zu der großen Resonanz auf dieses Projekt.

Ab 17. Mai 2019 Uhr ist die Online-Antragstellung freigeschaltet. Mehr Informationen unter: www.stmwi.bayern.de/service/foerderprogramme/modernisierung-von-gaststaetten-in-bayern/

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