Arbeitszeitgesetz

Gastwirte genervt: GroKo will „Arbeit auf Abruf“ einschränken

Ein Kellner im Bierzelt, der mit einigen Maß Bier in der Hand durch die Besucherschar läuft
Die große Koalition will „Arbeit auf Abruf einschränken“. (pixabay)
Viel wurde vor der Bundestagswahl debattiert, gestritten und gefordert – auch von Seiten der Gastronomie. Im Hinblick auf den um sich greifenden Fachkräftemangel stand die Forderung nach einer Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes im Zentrum der Forderungen. Die große Koalition will sich nun jedoch scheinbar für das genaue Gegenteil stark machen.
Mittwoch, 07.03.2018, 10:19 Uhr, Autor: Markus Jergler

Die Gastronomie ist eine der abwechslungsreichsten Branchen überhaupt. Das spiegelt sich auch in den Arbeits- und Einsatzzeiten wieder. Die sogenannte „Arbeit auf Abruf“ ist ein wesentlicher Bestandteil davon, um saisonale Hochphasen erfolgreich zu meistern. Die große Koalition will diese „Arbeit auf Abruf“ nun einschränken.

In der Praxis dürften die Pläne der GroKo vor allem Aushilfen treffen, da diese sehr oft auf Abruf arbeiten, beispielsweise während der Sommersaison in Biergärten. Sie haben also keine festen Arbeitszeiten, sondern werden kurzfristig angerufen, wenn Bedarf besteht. Diese Vorgehensweise liegt darin begründet, dass ein Biergartenbetreiber in der Regel gar keine Möglichkeit hat, seinen Personalbedarf langfristig zu planen. Schließlich können Faktoren wie schlechtes Wetter innerhalb von Stunden dafür Sorgen, dass statt 1.000 Gästen überhaupt keine kommen. Natürlich ist es auch möglich, dass es anstatt des vom Wetterberichts vorhergesagten Regens, Sonnenschein gibt. Dann kommen ganz plötzlich viel mehr Gäste als erwartet. Ohne eine kurzfristige und flexible Personalsituation hat der Wirt überhaupt keine Chance, wirtschaftlich rentabel zu sein.

Neue gesetzliche Regelungen
„Arbeit auf Abruf nimmt zu“, heißt es im Koalitionsvertrag. CDU/CSU, die SPD sowie die Gewerkschaften wollen mit strengeren Regeln gegen die „Arbeit auf Abruf“ vorgehen. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet, plane die große Koalition folgendes: Für den Fall, dass im Arbeitsvertrag keine konkrete wöchentliche Mindestarbeitszeit festgehalten sei, sollen automatisch 20 Stunden als vereinbart gelten. Diese 20 Stunden müssen vom Arbeitgeber voll bezahlt werden, egal ob dieser die Arbeit braucht oder nicht! Schwankungen der Arbeitszeit sollen ebenfalls begrenzt werden – auf maximal 20 Prozent weniger und 25 Prozent mehr als das Normalpensum, so die FAZ.

Derzeit sieht das Gesetz vor, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer seinen Bedarf vier Tage vorher mitteilt. Kurzfristigeren Anfragen müssen Arbeitnehmer nicht nachkommen.

Dehoga spricht von „Ohrfeige“
„Biergartenwetter stellt sich nun einmal nicht mit Ankündigungsfrist ein, und es richtet sich ebenso wenig nach dem Arbeitszeitgesetz“, so Ingrid Hartges vom Dehoga. „Wie in kaum einer anderen Branche prägen Nachfrageschwankungen das Geschäft im Gastgewerbe.Was wir brauchen, sind Spielräume für eine flexiblere Verteilung der heute zu starren täglichen Höchstarbeitszeit,“ sagt Hartges in der FAZ. Denn neben dem Biergartenproblem, sei beispielsweise auch bei Veranstaltungen wie Hochzeiten nicht vorhersehbar, wie lang das Personal benötigt werde. Für selbstständige Gastwirte mit über 14 Stunden Arbeit am Tag, seien die Koalitionspläne eine „Ohrfeige“. Die neuen Regelungen würden insgesamt rund 1,9 Millionen Arbeitnehmer betreffen.

Der deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist da jedoch anderer Meinung. „Es braucht mehr Schutz für die Beschäftigten, damit es zu einem fairen Ausgleich kommt“, schreibt dieser. Lockerungen des Arbeitszeitgesetzes lehnt der DGB strikt ab. (FAZ.net/MJ)

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

Geld wird übergeben.
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht

Arbeitsfreie Feiertage und Entgeltzahlung: Was gilt? 

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihren Angestellten ein Entgelt zu bezahlen. Bei bundesweiten Feiertagen ist die Regelung klar. Aber was sagt der Gesetzgeber bei landesgesetzlichen Feiertagen?
Impfausweis und Spritze
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht

Geimpft oder Ungeimpft: Das gilt arbeitsrechtlich

Dürfen Arbeitgeber den Impfstatus abfragen? Was gilt für die Lohnfortzahlung im Quarantäne-Fall? Wir haben die wichtigsten Fakten rund um Arbeitsrecht und Impfung zusammengefasst.
Eine Frau am Straßencafe
Biergartensaison
Biergartensaison

Rostock gibt Außenflächen für die Gastro frei

Vom 1. April an dürfen in Rostock Gastwirte auch im Verkehrsraum Gäste bedienen. Diese Freigabe ist bis 31. Oktober befristet.
Außenbereich eines Lokals mit Decken und Heizpilzen
Gastgärten im Winter
Gastgärten im Winter

Streit um Heizpilze jetzt auch in Österreich

Nicht zuletzt die Ankündigung der Regierung in Wien, Schanigärten in der kommenden Saison auch den Winterbetrieb zu erlauben, hat die Diskussion um Heizpilze neu entfacht.
Eine Gästeliste in einem Restaurant
Corona-Maßnahmen
Corona-Maßnahmen

Berlin kündigt strengere Kontrolle von Gästelisten an

In der deutschen Hauptstadt sollen Gastronomen einer stärkeren Kontrolle unterzogen werden. Bürgermeister Michael Müller stockt dafür massiv das Personal der Ordnungsämter auf.
Eine Gruppe junger Menschen in einer Kneipe
Corona-Maßnahmen
Corona-Maßnahmen

Senat boykottiert geplantes Alkoholverbot

Der Vorstoß der Berliner Gesundheitssenatorin, in Kneipen und Bars alkoholische Getränke zu verbieten, stieß auf heftigen Widerstand. Sogar Linke, Grüne und FDP ziehen zugunsten der Gastronomen jetzt am selben Strang.
Bundeskanzlerin Angela Merkel
Zweckentfremdung
Zweckentfremdung

Bundesregierung erlaubt Polizeizugriffe auf Gästelisten

Die deutsche Bundesregierung weigert sich, ein Gesetz gegen den Polizeizugriff auf Gästelisten auszuarbeiten. Den Politikern zufolge dürfen die Daten durchaus zweckentfremdet werden.