Irreführung

Google wegen eigenhändiger Hotelklassifizierung angeklagt

Eine Rezeptionsklingel, darüber fünf Hotelsterne, gefolt von Schriftzug „By Google“
Die Hotelklassifizierung von Google soll sich der Wettbewerbszentrale zufolge lediglich auf Algorithmen stützen. (© Denys Rudyi/Wiktoria Matynia/Fotolia/Montage:Thomas Hack)
Die weltgrößte Suchmaschine veröffentlicht in „My Business“ offenbar eine eigene, lediglich von Algorithmen gestützte Hotelkategorisierung mit Sternen. Jetzt zog die Wettbewerbszentrale vor das Landgericht Berlin.
Dienstag, 12.03.2019, 13:49 Uhr, Autor: Thomas Hack

Wie die deutsche Presseagentur aktuell berichtet, hat die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs die Internet-Vergleichsportale Check24 und Verivox sowie die Plattform Google wegen angeblich irreführender Produktinformationen kritisiert. Explizit um Hotelsterne geht es im Konflikt mit der Suchmaschine Google, die in ihrem Teilbereich „My Business“ offenbar eine eigene, von Algorithmen gestützte Hotelkategorisierung mit Sternen veröffentlicht. Dies bezeichnete die Wettbewerbszentrale in einer Klage am Landgericht Berlin als irreführend, wenn es keine gleichlautende Bewertung nach der Maßgabe der Deutschen Hotelklassifizierung gebe. Es würden Verbraucher in die Irre geführt als auch Wettbewerber und sogar die betreffenden Hotelbetreiber benachteiligt, die mit der genannten Sterne-Kategorie selbst gar nicht werben wollten, ließ der Chef der Wettbewerbszentrale, Reiner Münker, dazu verlauten. Google teilte mit, bislang keine entsprechende Klage erhalten zu haben und äußerte sich inhaltlich nicht zu den Vorwürfen.

Auch Vergleichsportale sollen Irreführung betreiben
Ähnliche Kritik mussten die beiden Vergleichsportale Check24 und Verivox einstecken: Diese hätten bei Mobilfunkverträgen selbst berechnete Durchschnittspreise pro Monat hervorgehoben, die aber von zahlreichen Voraussetzungen abhängig seien, sagte der Chef der Wettbewerbszentrale. Nur in deutlich kleinerer Schrift sei auf den teureren Grundtarif hingewiesen worden. Die beworbenen Durchschnittspreise seien nicht für alle Konsumenten erreichbar und daher nicht für einen Preisvergleich maßgeblich, begründete Münker entsprechende Abmahnungen. Check24 verteidigte die kritisierte Preisdarstellung. „Wir sind überzeugt, dass wir unseren Kunden mit der Darstellung des Durchschnitt pro Monat die beste Preisdarstellung bieten, sagte der Geschäftsführer Mobilfunk, Oliver Bohr. Auch der von der Zentrale bevorzugte Grundpreis könne sich nicht nur vergünstigen, sondern auch mit versteckten Zusatzkosten ansteigen. Man begrüße aber die Anmerkungen der Wettbewerbszentrale und prüfe sie derzeit. Das Portal Verivox teilte ebenfalls mit, die erst kürzlich erhobenen Vorwürfe zu prüfen. (dpa/TH)

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