Österreich

Grüner Pass wird im Juni eingeführt

Handy mit geöffnetem Grünen Pass
Bereits am 4. Juni soll in Österreich der Grüne Pass als digitaler Nachweis für Geimpfte, Genesene und Negativ-Getestete eingeführt werden. (Foto: © rarrarorro/stock.adobe.com)
In einer Sondersitzung hat der österreichische Nationalrat den Grünen Pass beschlossen. Die Umsetzung soll in drei Phasen erfolgen.
Donnerstag, 27.05.2021, 13:04 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Mit dem Grünen Pass soll in Österreich er Nachweis darüber, ob man geimpft, getestet oder genesen ist, vereinfacht werden. Am 26. Mai wurde nun die gesetzliche Grundlage im Nationalrat beschlossen. Die Umsetzung erfolgt in 3 Phasen:

1. Phase: Bestehende Nachweise

Aktuell und bis zur Einführung des Grünen Passes gelten folgende Nachweise:

  • Getestet: behördlich anerkannte negative Testergebnisse.
  • Geimpft: Bestätigung des Impfstatus mittels Papier-Impfpass.
  • Genesen: ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den vergangenen sechs Monaten erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion.

2. Phase: Digitale Nachweise

Bereits ab 4. Juni kommt zusätzlich ein digitaler Nachweis, also ein Zertifikat mit individuellem QR-Code, zum Einsatz. Mithilfe dieses sogenannten Grünen Passes erfolgt der Nachweis über eine Impfung, eine überstandene Corona-Erkrankung oder aktuelle Negativ-Tests über das Handy. Damit wird auch den Betrieben die Überprüfung erleichtert.

Das digitale Zertifikat kann unter gesundheit.gv.at heruntergeladen werden. Dafür ist jedoch entweder eine Handysignatur oder eine Bürgerkarte notwendig, die zeitgerecht beantragt werden muss.

3. Phase: Anbindung an europäische Schnittstellen

Voraussichtlich Anfang Juli tritt dann die EU-Verordnung in Kraft, die auch die gegenseitige Anerkennung der Zertifikate beinhaltet. Nach derzeitigem Stand soll der Grüne Pass in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie im EWR-Raum und in der Schweiz gültig sein. Die Erleichterungen, die in den jeweiligen Ländern für Geimpfte, Genesene und Getestete gelten, orientieren sich jedoch an der epidemiologischen Lage und werden von den Mitgliedsstaaten individuell festgelegt.

(BMLRT/NZ)

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