Corona-Politik

Hamburg: Kontaktbeschränkung und Sperrstunde fallen weg

In Hamburg trat am 19. Februar die erste Stufe der von Bund und Ländern geplanten dreistufigen Aufhebung aller Corona-Maßnahmen in Kraft. (Foto: © SolStock via Getty Images)
In Hamburg trat am 19. Februar die erste Stufe der von Bund und Ländern geplanten dreistufigen Aufhebung aller Corona-Maßnahmen in Kraft. (Foto: © SolStock via Getty Images)
Es ist ein erster Vorgeschmack auf einen hoffentlich nicht mehr von Corona eingeschränkten Sommer. Mit dem Wegfall der Kontaktbeschränkung für Geimpfte und Genesene und ohne Sperrstunde macht Hamburg sich locker.
Montag, 21.02.2022, 16:10 Uhr, Autor: Martina Kalus

In Hamburg ist die erste Stufe der von Bund und Ländern geplanten dreistufigen Aufhebung aller Corona-Maßnahmen am Samstag in Kraft getreten. Geimpfte und Genesene können sich seit Mitternacht wieder in unbegrenzter Zahl privat treffen. Außerdem wurden das Alkoholverkaufsverbot für den Handel und die Sperrstunde in der Gastronomie aufgehoben. Bis dato mussten Lokale um 23 Uhr schließen, Alkohol durfte schon nach 22 nicht mehr verkauft werden.

Außer-Haus-Verkauf offener Getränke

Der Außer-Haus-Verkauf offener Getränke bleibt aber auch nach der am Freitag geänderten Eindämmungsverordnung verboten, wie die Sozialbehörde mitteilte. Für Ungeimpfte gilt weiterhin eine Beschränkung auf Kontakte mit Mitgliedern des eigenen Haushalts sowie maximal zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts.

Wie schon im Einzelhandel wurde nun auch in Museen, Gedenkstätten, Archiven, Ausstellungshäusern, Bibliotheken, zoologischen und botanischen Gärten sowie Tierparks das 2G-Zugangsmodell (geimpft oder genesen) durch eine FFP2-Maskenpflicht für alle Besucher über 14 Jahre ersetzt. Kinder unter sechs Jahren sind davon befreit, bei über Sechsjährigen reicht eine medizinische Maske.

Alle Corona-Beschränkungen auf öffentlichen Spielplätzen wurden ebenfalls gestrichen. Bisher durften die Spielplätze von unter Siebenjährigen nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten genutzt werden. Außerdem gab es ein Abstandsgebot für Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren.

Öffnung von Clubs und Diskotheken

Mit der neuen Verordnung hat der Senat den ersten von drei Öffnungsschritten umgesetzt, die Bund und Länder am vergangenen Mittwoch beschlossen hatten. Am 4. März soll der zweite Schritt unter anderem mit der Öffnung von Musikclubs und Diskotheken nach der 2G-plus-Regel, also für Geimpfte und Genesene mit zusätzlichem Test oder ersatzweise Auffrischungsimpfung, folgen.

Voraussetzung ist, dass die Lage in den Krankenhäusern weiter stabil bleibt. Auch Ungeimpfte sollen dann mit negativem Corona-Test wieder in Restaurants und Hotels dürfen. Zudem wird bei Groß- und Sportveranstaltungen in Innenräumen wieder eine Auslastung von bis zu 60 Prozent möglich, maximal aber 6000 Menschen. Im Freien kann die Kapazität bis 75 Prozent ausgenutzt werden – bis zu einer Höchstzahl von 25.000 Menschen.

Wenn alles gut läuft und das Gesundheitswesen nicht an seine Grenzen kommt, sollen dann laut Beschluss von Bund und Ländern am 20. März alle wesentlichen Corona-Maßnahmen aufgehoben werden.

(dpa/MK)

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