Hohe Energiepreise: Das plant die Koalition
Die stark gestiegenen Energiepreise setzen Wirtschaft und Betriebe zunehmend unter Druck – auch das Gastgewerbe spürt die Auswirkungen. Nach einem Verhandlungsmarathon bis in die Nacht hat die schwarz-rote Koalition nun erste Beschlüsse zur Entlastung vorgelegt.
Um die Spritpreise zu senken, soll es befristet für zwei Monate eine Senkung der Energiesteuer geben. Bereits 2022 nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hatte es einen befristeten „Tankrabatt“ gegeben.
Zudem soll es Arbeitgebern ermöglicht werden, eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro zu zahlen. Eine ähnliche Prämie gab es in der Corona-Pandemie.
Für das Gastgewerbe könnten die geplante befristete Senkung der Energiesteuer auf Diesel und Benzin, der mögliche Krisen-Bonus für Beschäftigte und die angekündigten weiteren Reformen relevant sein. Denn sowohl Gastronomiebetriebe als auch Hoteliers spüren die Folgen höherer Kraftstoff- und Energiekosten indirekt bei Einkauf, Logistik, Mitarbeiterwegen und dem Reiseverhalten ihrer Gäste. Was die Koalition plant:
Merz: „Das ist erst der Anfang“
Die Spitzen von CDU, CSU und SPD hatten das gesamte Wochenende in der Berliner Villa Borsig beraten. Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte nach den Gesprächen, man habe in einer schwierigen wirtschaftlichen und politischen Lage konkrete Beschlüsse gefasst. Zugleich machte er klar, dass die Verhandlungen erst begonnen haben: „Das ist erst der Anfang. Das waren nicht abschließende Beratungen gestern, sondern der Auftakt zu einer ganzen Reihe von Beratungen, die wir fortsetzen werden.“
Man habe angesichts der steigenden Energiepreise unmittelbare Hilfen beschlossen und zugleich zwei große Reformprojekte angepackt, sagte Merz. So habe man sich mit der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Haushalt für 2027 beschäftigt sowie eine Steuerreform für untere und mittlere Einkommensgruppen zum 1. Januar 2027 verabredet. An deren Details werde jetzt intensiv gearbeitet. „Das sind große Reformvorhaben“, sagte Merz.
Was will die Koalition bei den Spritpreisen machen?
Kern der kurzfristigen Entlastung ist eine befristete Senkung der Energiesteuer bei Diesel und Benzin. Nach den Beschlüssen der Koalition soll die Steuer für zwei Monate um jeweils rund 17 Cent brutto pro Liter gesenkt werden. Insgesamt soll die Maßnahme Verbraucher und Wirtschaft um rund 1,6 Milliarden Euro entlasten. Ab wann genau die Energiesteuer gesenkt werden soll, ist unklar.
Für das Gastgewerbe ist das vor allem dort wichtig, wo Betriebe stark vom Auto abhängen: bei Lieferfahrten, beim Wareneinsatz, bei Service- und Pendelwegen der Mitarbeiter sowie in Regionen, in denen Gäste häufig mit dem eigenen Wagen anreisen. „Damit werden wir sehr schnell die Lage für die Autofahrer und für die Betriebe im Land verbessern und vor allem für diejenigen, die vor allem aus beruflichen Gründen sehr viel mit dem Auto unterwegs sind“, sagte Kanzler Friedrich Merz (CDU).
Die Bundesregierung erwarte, dass die Mineralölwirtschaft diese Entlastung direkt und ohne Einschränkung an Verbraucher weitergebe. Finanzminister und SPD-Chef Lars Klingbeil sagte: „Wir lassen die Menschen in dieser Krise nicht allein.“ Er sprach von einer spürbaren Entlastung.
Allerdings ist die Maßnahme bewusst zeitlich begrenzt. Der Kanzler dämpfte Erwartungen an langfristig wirkende Entlastungen bei den Spritpreisen: „Der Staat kann nicht alle Unsicherheiten, nicht alle Risiken, nicht alle Disruptionen der Weltpolitik auffangen.“ Was die Regierung aus dem Haushalt nehme, fehle an anderer Stelle. „Deswegen ist diese Unterstützung auf zwei Monate begrenzt. Danach wird automatisch wieder der alte Steuersatz gelten. Das bedeutet ehrlicherweise, dass jedenfalls dann die Preise auch wieder steigen werden.“
Weitergabe an den Zapfsäulen?
Ob die Entlastung tatsächlich bei Verbrauchern und Unternehmen ankommt, ist offen. Die Bundesregierung erwartet nach eigenen Angaben, dass die Mineralölwirtschaft die Senkung direkt weitergibt.
Die Gegenfinanzierung der steuerlichen Entlastungen soll durch „kartellrechtliche oder steuerrechtlich abgesicherte“ Maßnahmen gegenüber den Mineralölwirtschaftsunternehmen erfolgen, wie es in einem Beschlusspapier der Koalition heißt. Ob es eine „Übergewinnsteuer“ auf krisenbedingte Extraprofite der Mineralölbranche gibt, ist aber weiter unklar. Die SPD spricht sich dafür aus, die Union lehnt sie ab.
Krisen-Bonus könnte Mitarbeiter entlasten
Neben dem Tankrabatt sind weitere entlastende Maßnahmen geplant. Arbeitgebern soll es in diesem Jahr ermöglicht werden, Krisen-Boni von bis zu 1.000 Euro steuer- und abgabenfrei an ihre Beschäftigten zu zahlen. Finanziert werden soll dies durch eine Erhöhung der Tabaksteuer. Wie stark die Tabaksteuer erhöht werden soll und ab wann, ist unklar.
Für Gastronomen und Hoteliers kann der Krisen-Bonus ein zusätzliches Instrument in einer angespannten Personalsituation sein. Der Bonus ist allerdings keine Pflichtleistung, sondern nur eine Option. Für Betriebe stellt sich damit die Frage, ob und in welchem Umfang eine solche Zahlung wirtschaftlich überhaupt darstellbar ist.
Weitere Reformen geplant
Neben unmittelbaren Reaktionen auf die Ölpreiskrise nimmt sich die Koalition eine Reihe umfangreicherer Reformen vor. Einen weiteren Anstieg der Krankenkassenbeiträge will Schwarz-Rot durch eine große Gesundheitsreform abwenden. Grundlage sollen die Vorschläge sein, die eine Expertenkommission vorgelegt hat. Ende April solle ein entsprechender Gesetzentwurf im Kabinett, bis zur Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden. Merz kündigte „eine der größten Sozialstaatsreformen unseres Landes“ an.
CDU, CSU und SPD bekräftigten außerdem, mit Wirkung zum 1. Januar 2027 eine große Reform der Einkommensteuer umzusetzen, um kleinere und mittlere Einkommen zu entlasten. Das kostet viele Milliarden. Die Gegenfinanzierung ist offen. Im Kernhaushalt des Bundes klaffen in der Finanzplanung in den kommenden Jahren Milliardenlücken.
Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) will „zügig“ einen Entwurf für eine Reform der Einkommensteuer vorlegen. Details würden in den nächsten Wochen erarbeitet, sagte Merz. Ende April sollen im Kabinett Eckpunkte des Haushalts beschlossen werden. Union und SPD wollen damit das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen, zur Mitte der Legislatur die Einkommensteuer zu senken.
Was ist beim Kartellrecht geplant?
Die Koalition will das Kartellrecht weiter verschärfen. Das Kartellamt soll besser feststellen können, ob beim „Übergang von einer Marktstörung in eine wirtschaftliche Normallage“ sinkende Rohstoffpreise schnell an Verbraucher weitergegeben werden. Das zielt auf einen vom Bundeskartellamt beobachteten „Rakete- und Feder-Effekt“: Die Spritpreise steigen bei steigenden Rohölpreisen oft sehr schnell, also wie eine Rakete – dagegen gehen sie bei sinkenden Rohölpreisen nur langsam zurück, wie eine Feder.
Zudem will die Koalition darauf hinwirken, dass das Bundeskartellamt Möglichkeiten von Abhilfemaßnahmen nach Sektoruntersuchungen bis hin zu „Vorteilsabschöpfungen“ konsequent verfolgt. Die Koalition hatte in einem ersten Maßnahmenpaket bereits die Befugnisse des Kartellrechts erweitert. Kartellamtspräsident Andreas Mundt schrieb aber im sozialen Netzwerk LinkedIn, Verfahren der Behörde bräuchten ihre Zeit. Den „Knopf zur schnellen Preissenkung“ habe auch die jüngste Novelle nicht gebracht.
Was die Beschlüsse für Hotels und Restaurants bedeuten
Für Gastronomen und Hoteliers sind die Berliner Beschlüsse vor allem ein Signal: Die Bundesregierung reagiert auf den Kostendruck, zunächst aber nur mit befristeten Hilfen. Kurzfristig könnte der Tankrabatt einzelne Belastungen im Betriebsalltag abfedern, etwa bei Lieferketten, Einkaufsfahrten, Außendienst, Pendelverkehr und Anreisen im Inlandstourismus. Der mögliche Krisen-Bonus kann zudem ein Instrument in der Mitarbeiterbindung sein.
Gleichzeitig bleiben viele Fragen offen. Unklar ist unter anderem, ab wann die Steuersenkung genau greift, wie stark sie tatsächlich an den Zapfsäulen ankommt und wie die weiteren Reformen finanziert werden. Für das Gastgewerbe heißt das: Die unmittelbare Entlastung ist relevant, die eigentliche Bewährungsprobe folgt aber erst in den kommenden Wochen.
(dpa/SAKL)