Ausnahmeregelung

Hotelübernachtung zum Fest: Blick in die Länder

Pärchen verlässt ein Hotel mit Weihnachtsbaum durch die Drehtür
Während der Weihnachtsfeiertage im Hotel einchecken – das soll auch für Familienbesucher möglich sein, geht es nach diversen Bundesländern. (Foto: iStockphoto)
Wie schon andere Bundesländer hat nun auch Mecklenburg-Vorpommern die Beherbergung von Familienbesucher über Weihnachten in Hotels erlaubt. Baden-Württemberg und Bayern sollen folgen. Berlins Politiker sind uneins.
Montag, 30.11.2020, 09:17 Uhr, Autor: Kristina Presser

Immer mehr Bundesländer in Deutschland erlauben die Beherbergung von Familienbesuchern in Hotels während der Feiertage. Nun hat auch Mecklenburg-Vorpommern (MV) entschieden, dass Hotels, Pensionen und Ferienwohnungsanbieter vom 23. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021 Familienbesucher beherbergen dürfen. Drei Übernachtungen seien dabei für Mitglieder der Kernfamilie möglich, sagte Wirtschaftsminister Harry Glawe nach einer mehr als achtstündigen Beratung der Landesregierung mit Vertretern von Wirtschaft, Kommunen und Verbänden am Samstag per Videoschalte. Zur Kernfamilie zählen Ehegatten, Lebenspartner, Geschwister, Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel, Urgroßeltern und Urenkel sowie deren Lebenspartner.

Baden-Württemberg pocht auf Beherbergung über die Feiertage

Ähnliche Überlegungen äußerte inzwischen auch Baden-Württembergs Kultusministerin und CDU-Spitzenkandidatin Susanne Eisenmann: „Es gibt nicht wenige Familien, die kein Gästezimmer in ihrem Haus oder in ihrer Wohnung haben“, sagte Eisenmann den Zeitungen Heilbronner Stimme und Mannheimer Morgen jeweils in der Montagsausgabe. Gerade für eine Familie mit zwei Kindern, die an Weihnachten die Großelter in deren kleiner Wohnung besuchten, „wäre es angenehmer und entspannter, wenn sie in einem Hotelbett statt auf dem Sofa oder mit dem Schlafsack auf dem Boden im Wohnzimmer schlafen dürften“. Daher solle die Landesregierung dringend erörtern, ob im Südwesten Hotelübernachtungen aus familiärem Anlass vom 23. bis zum 27. Dezember zugelassen werden könnten. Von Tourismusminister Guido Wolf kam Unterstützung: „Andere Bundesländer machen es ja vor und das mit gutem Grund: Hotelübernachtungen für Familienbesuche über Weihnachten zu erlauben bedeutet, Infektionsrisiken zu senken.“ Es müsse zeitnah entschieden werden, „denn die Hoteliers brauchen ausreichend Vorlauf, um zu planen, und auch die Familien müssen frühzeitig wissen, woran sie sind“, teilte Wolf mit.

Dehoga-Bayern fordert Ausnahmeregel

Diese Sonderregeln fordert nun auch der Dehoga-Landesverband Bayern von der bayerischen Landespolitik. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer von Dehoga Bayern, hatte dem Münchner Merkur in der Samstagsausgabe gesagt, die Betriebe seien geschlossen worden, weil sich die Menschen möglichst wenig bewegen sollten. „Deshalb halten wir es für zielführend, wenn Verwandtschaftsbesuche mit Geschäftsreisen gleichgestellt werden“, sagte Geppert der Zeitung. Dies gelte vor allem für Weihnachten. „Wenn die Menschen ihre Verwandten besuchen, könnten sie dann in einem Betrieb mit funktionierendem Hygienekonzept übernachten.“

Gleichzeitig macht Geppert deutlich, dass diese Ausnahmeregelung keinen Hoffnungsschimmer für die Betriebe darstelle. „Kein Betrieb würde nur für drei Tage aufsperren, das wäre zu kurz gesprungen“, sagte Geppert. Dafür sei der Aufwand viel zu hoch. Allerdings könnten die Hotels, die derzeit Geschäftsreisende empfangen, über Weihnachten Menschen auf Heimatbesuch begrüßen. Die Betriebe bräuchten vor allem Planungssicherheit. „Wir gehen aber davon aus, dass man einen solchen Weg auch im Freistaat gehen kann.“

Mehrere Länder setzen schon auf Weihnachtssondergenehmigung

Dass die Beherbergung von Verwandtenbesuch über die Feiertage in Hotels durchaus ein gangbarer Weg ist, zeigen bereits andere Bundesländer: So haben schon Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hessen und Berlin angekündigt, über die Festtage Hotelübernachtungen im Rahmen von Familienbesuchen zu erlauben. Die fünf Länder argumentieren, dass es sich bei Hotelübernachtungen von Familiengästen rund um Weihnachten um nicht-touristische Übernachtungen handele, wie sie auch während des Teil-Lockdowns bis zum 20. Dezember 2020 erlaubt sind.

Kanzleramtschef und Bundeswirtschaftsminister uneins

Diese Entscheidung stellt sich gegen die Empfehlung aus dem Kanzleramt. Kanzleramtschef Helge Braun hatte schon vergangenen Donnerstag Hotelübernachtungen über Weihnachten eine Absage erteilt. Regierungssprecher Steffen Seibert betonte am Freitag ebenfalls: „Es ist nicht Teil des Beschlusses von Bund und Ländern, solche Übernachtungen zu ermöglichen.“ Die Bürger blieben aufgerufen, touristische Reisen zu vermeiden. „Da familiär bedingte Reisen von touristischen Reisen schwer abzugrenzen sind, haben sich Bund und Länder nicht darauf geeinigt, eine solche Ausnahme bei der Nutzung von Hotels in den Beschluss aufzunehmen.“

Anders sieht das hingegen Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: Wenn zugelassen sei, dass Zusammenkünfte über Weihnachten in einem engen Rahmen stattfinden, sei es auch „vertretbar“, dass dann „Hotelübernachtungs-Kapazitäten“ zur Verfügung stünden, sagte Altmaier in einer Videoschalte zu finanziellen Corona-Hilfen. „Denn nicht jeder hat zu Hause die Möglichkeiten, um seinen Gästen dann eine Übernachtung mit ausreichend Platz zur Verfügung zu stellen.“ Das müsse aber im Einzelfall von den Bundesländern entschieden werden.
(dpa/mv/lsw/lby/KP)

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