Kabinett beschließt Aktivrente
Beschäftigte im Rentenalter sollen künftig mit einem steuerfreien Zuverdienst bis zu 2.000 Euro im Monat weiterarbeiten können. Dafür beschloss das Bundeskabinett in Berlin die Aktivrente.
Geplanter Startpunkt ist der 1. Januar 2026. Das Gesetz kommt nun in das parlamentarische Verfahren. Es soll Teil eines Gesamtpakets sein.
Trotz jüngster Streitereien über den geplanten Wehrdienst zeigte sich die SPD im Bundestag optimistisch, dass die Rentenreform der Koalition wie geplant zum 1. Januar in Kraft treten kann.
Impulse für das wirtschaftliche Wachstum
Eingeführt wird ein Steuerfreibetrag, der bei Einnahmen aus nichtselbstständiger Beschäftigung in Höhe von 2.000 Euro monatlich gelten soll. Er soll für Arbeitnehmer gelten, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und freiwillig weiter arbeiten. Ziel der Regelung ist es, die Beschäftigung Älterer zu fördern und auch dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
„Wir setzen weitere Impulse für wirtschaftliches Wachstum in Deutschland“, sagte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD). Dafür brauche die Wirtschaft gerade auch die älteren und erfahrenen Arbeits- und Fachkräfte, so der Vizekanzler in einer Mitteilung. Wer das gesetzliche Rentenalter erreiche und freiwillig weiterarbeite, solle sein Gehalt künftig bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten.
„Die Regelung schafft durch die Steuerfreistellung für Einnahmen aus nichtselbstständiger Beschäftigung, für die der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet, zusätzliche finanzielle Anreize“, heißt es im Gesetzentwurf. Klingbeil sagte: „Das stärkt den Arbeitsmarkt, das stärkt die Wirtschaft und das ist ein echtes Plus für alle, die beruflich aktiv bleiben wollen.“
Bedeutung für das Gastgewerbe
Die Regierung geht davon aus, dass rund 168.000 Menschen von den Möglichkeiten der Aktivrente Gebrauch machen und sich auch nach Erreichen eines Alters von 67 Jahren für eine steuerbegünstigte Weiterbeschäftigung entscheiden. Der Entwurf verspricht „einen Anreiz, das Erwerbspotential älterer Menschen besser zu nutzen“.
Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des zunehmenden Arbeitskräftemangels gewinnt die Bindung älterer Beschäftigter an den Arbeitsmarkt an Bedeutung. Auch für das Gastgewerbe könnte die Aktivrente daher eine Chance sein, den anhaltenden Fachkräftemangel einzudämmen.
Erfahrene Servicekräfte, Köche, Rezeptionisten oder Reinigungskräfte im Rentenalter könnten mit der Aktivrente steuerfrei weiterarbeiten oder zurückkehren. Dies schafft einen Anreiz, länger als bis zum Renteneintrittsalter in der bisherigen Stelle zu verbleiben oder dort einen neuen Job anzunehmen.
Damit eröffnet sich für Betriebe die Möglichkeit, erfahrenes qualifiziertes Personal zu halten. Das kann nicht nur die Personalsituation entspannen, sondern auch die Qualität im Service sichern, da erfahrene Mitarbeiter ihr Wissen an Jüngere weitergeben können.
Teil eines Rentenpakets
Die Aktivrente soll Teil eines Rentenpakets sein – unter anderem auch mit der geplanten Haltelinie beim Rentenniveau von 48 Prozent. Dieser Gesetzentwurf soll am Donnerstag in den Bundestag eingebracht werden.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Dirk Wiese, zeigte sich optimistisch, dass das Rentenpaket trotz Widerstands junger Unionsabgeordneter zum Jahresanfang 2026 in Kraft treten kann, wie er sagte.
(dpa/Tagesschau/KfW/SAKL)