Kein landesweites Verbot für Verpackungssteuern in Thüringen
Thüringens Städte und Gemeinden können weiterhin über die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer für Einweggeschirr oder Kaffeebecher entscheiden.
Die oppositionelle AfD-Fraktion scheiterte im Landtag mit einem Vorstoß, die Einführung kommunaler Verpackungssteuern zu verhindern. Ihr Gesetzentwurf, der ein landesweites Verbot einer solchen Steuer vorsah, wurde von den Fraktionen CDU, BSW, SPD und Linke abgelehnt. Die vier Fraktionen sehen in einem Verbot einer Verpackungssteuer einen unzulässigen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung.
Die Bayerische Staatsregierung dahingegen hat im Mai beschlossen, Kommunen die Einführung einer Verpackungssteuer zu untersagen. Branchenverbände des Gastgewerbes begrüßen diese Entscheidung als Signal für Bürokratieabbau und wirtschaftliche Vernunft.
Kommunen prüfen Aufwand und Nutzen
In einigen Kommunen wird nach deren Angaben das Für und Wider einer Verpackungssteuer und der damit verbundene Aufwand geprüft. Der Grund dafür ist, dass sich viel Verpackungsmüll in den Innenstädten sammelt.
Am intensivsten führt die Landeshauptstadt Erfurt diese Diskussion – auch, weil eine Steuer mit Mehrkosten für die Verbraucher verbunden ist und Aufwand für die Gastronomie bedeutet.
Hintergrund der Debatte ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts in diesem Jahr, das die Verpackungssteuersatzung der Stadt Tübingen bestätigt hatte. Der Bundesverband der Systemgastronomie bedauerte diese Entscheidung, weil sie die Rahmenbedingungen in der Branche weiter verschärfen.
(dpa/SAHO)