Corona-Hilfe

Keine Novemberhilfe, keine Insolvenzantragspflicht?

Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, will die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, bei denen die Novemberhilfe noch aussteht, weiter aussetzen. (Foto: © picture alliance / Flashpic | Jens Krick)
Justizministerin Christine Lambrecht fordert für Unternehmen, die noch keine Novemberhilfen erhalten haben, ein Aussetzen der Insolvenzantragspflicht über den 31. Januar hinaus. So hätten Unternehmen mit tragfähigen Geschäftsmodelle auch weiterhin eine Chance.
Freitag, 08.01.2021, 11:16 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Von der Coronakrise schwer getroffene Unternehmen können darauf hoffen, auch weiter keine Insolvenzanträge stellen zu müssen. Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) will die Antragspflicht für Firmen, bei denen die Auszahlung der seit November vorgesehenen Staatshilfen noch aussteht, weiterhin aussetzen. „Der Staat stellt der Wirtschaft umfangreiche finanzielle Hilfen zur Verfügung, deren Auszahlung aber Zeit benötigt. Daher setze ich mich dafür ein, die Insolvenzantragspflicht für diese Unternehmen über den 31. Januar hinaus auszusetzen“, sagte sie dem „Handelsblatt“.

Antragspflicht für überschuldete Firmen im Januar ausgesetzt

Normalerweise muss ein Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrunds gestellt werden. Wegen der Pandemie hatte die Bundesregierung im vergangenen Frühjahr die Meldepflichten für Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit außer Kraft gesetzt. Für Zahlungsunfähigkeit gilt die Antragspflicht seit Oktober wieder, für überschuldete Firmen ist sie im Januar noch ausgesetzt.

Unterstützung für Unternehmen mit tragfähigen Geschäftsmodellen

Eine rechtzeitige Insolvenzanmeldung sei wichtig, um das Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit der Wirtschaftsteilnehmer zu gewährleisten, betonte Lambrecht. Durch die Pandemie gerieten aber auch Unternehmen in Schwierigkeiten, die tragfähige Geschäftsmodelle hätten und vorher erfolgreich gewesen seien. «Von solchen Unternehmen können wir in der Regel annehmen, dass sie nach dem Abklingen der Krise auch wieder profitabel operieren können», sagte die Ministerin.

(dpa/NZ)

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