Politik

Klarstellung zu Polizei-Nutzung von Corona-Kontaktdaten

Zwei Polizisten in Schutzkleidung mit dem Rücken zugewandt
Die Polizei nutzt keine corona-bedingten Kontaktdaten von Restaurants zur Strafverfolgung. (Foto: ©Lukassek/stock.adobe.com)
In mehreren Bundesländern kam es jüngst zur polizeilichen Nutzung von corona-bedingt aufgenommenen Kontaktdaten von Restaurants. Jetzt bezog die Politik Stellung. Auch der Dehoga hat sich eingeschaltet. 
Freitag, 31.07.2020, 08:14 Uhr, Autor: Kristina Presser

Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat erklärt, dass die Polizei in Baden-Württemberg keine Corona-Kontaktdaten von Restaurantbesuchern zur Strafverfolgung verwendet. „Die Daten von Gaststättenbesuchern werden nur zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen genutzt“, sagte Strobl jüngst den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Eine Verwendung etwa von der Polizei, um Straftaten zu verfolgen, ist unzulässig.“ Bayerns Innenminister Joachim Hermann (CSU) verteidigt dagegen die Verwendung von Corona-Kontaktlisten für die polizeiliche Strafverfolgung in Ausnahmefällen. Im ARD-Mittagsmagazin sagte er: „Es handelt sich um schwere Straftaten, bei denen das zur Ermittlung des Täters und für die Aufklärung der Straftat sinnvoll und richtig ist.“ Eine entsprechende Praxis in mehreren Bundesländern hatte in den vergangenen Tagen für Kritik gesorgt.

Der Dehoga fordert indessen eine Klarstellung der 16 Landesregierungen, ob und wie die Polizei die bei Restaurantbesuchen notwendigen Corona-Gästelisten auswertet. „Das ist hochgradig sensibel“, mahnte Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges gegenüber der „Rheinischen Post“.

Bis auf Sachsen schreiben alle Bundesländer eine Registrierungspflicht in Restaurants und Cafés vor – ausdrücklich zu dem Zweck, damit Gesundheitsämter Corona-Infektionsketten nachverfolgen können. Nach Vorfällen in Hamburg und München, bei denen die Polizei die Gästedaten auch zur Strafverfolgung nutzte, verlangt der Verband eine eindeutige Regelung in den Corona-Verordnungen der Länder.

Gefahr von Falschangaben droht

Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums stellte gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe klar: Die Strafverfolgungsbehörden dürften nach der Strafprozessordnung auf die Kontaktdaten der Gäste zugreifen, „wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen“. Und weiter: „Eine solche Maßnahme muss dabei stets in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der jeweiligen Tat stehen.“

FDP-Vizefraktionschef Michael Theurer verlangte „klare, einheitliche Regeln“. Er mahnte: „Wenn wegen Lappalien auf die sensiblen Daten zugegriffen wird, könnten die Gäste als Reaktion falsche Daten eintragen. Damit würde die gesamte Datenerfassung obsolet.“ So weit dürfe es nicht kommen. Bayerns Innenminister Herrmann hält indessen Befürchtungen, dass sich aus Angst vor polizeilicher Ahndung bald kaum mehr jemand die Gästelisten einträgt, für „völlig unbegründet. Es muss ja irgendeinen sinnvollen Zusammenhang mit der Straftat geben.“ Auf Nachfrage betonte Herrmann, dass „nur ein Dutzend Mal in ganz Bayern davon gebraucht gemacht worden ist. Das ist eine absolute Ausnahme nach den strengen Vorgaben der Strafprozessordnung. Es wird keineswegs von der Polizei beliebig darauf zugegriffen.“
(dpa/lsw/ots/KP)

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