Klingbeil grenzt geplante Zuckersteuer ein
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat einer Steuer auf zuckerfreie Getränke eine klare Absage erteilt. „Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen“, erklärte er auf Instagram. Eine „Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke“ ergebe keinen Sinn.
Damit ist ein besonders umstrittener Punkt aus einem Arbeitspapier seines Ministeriums politisch vom Tisch: Reine Zero- und Light-Getränke sollen nach Klingbeils Aussage nicht zusätzlich besteuert werden. Die grundsätzlichen Pläne für eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke bleiben jedoch bestehen. Für Gastronomie und Hotellerie bedeutet die Klarstellung daher nur teilweise Entwarnung.
Klingbeil distanziert sich von internem Arbeitspapier
Am Dienstag war ein Papier aus dem Bundesfinanzministerium öffentlich geworden, das einen ungewöhnlich breiten Steuergegenstand vorsah. Darin war von Getränken „mit Zucker und/oder Süßungsmitteln“ sowie von „Zucker-/süßungsmittelhaltigen Granulaten“ die Rede. Neben klassischen Limonaden hätten demnach unter anderem auch Zero- und Light-Produkte, Biermischgetränke, Haferdrinks und Fertigkaffees erfasst werden können.
Klingbeil stellt nun klar, dass dieser Entwurf keine abgestimmte Regierungslinie darstellt. „Nun ist ein solcher Arbeitsstand in den Medien aufgetaucht. Er ist weder politisch geeint noch in der Koalition beschlossen“, erklärte der Finanzminister.
Seine Mitarbeiter müssten intern unterschiedliche Vorschläge offen diskutieren können. „Wenn jede interne Überlegung behandelt wird wie eine politische Entscheidung, wird diese Offenheit schwieriger. Und Politik am Ende nicht besser“, betonte Klingbeil.
Die Klarstellung korrigiert damit den Eindruck, die Bundesregierung habe eine Besteuerung zuckerfreier Getränke bereits beschlossen. Vereinbart ist bislang lediglich, eine Steuer auf zuckerhaltige bzw. zuckergesüßte Getränke einzuführen. Bereits im April hatte HOGAPAGE über die geplante Zuckersteuer und ihre möglichen Folgen für die Gastronomie berichtet.
Welche Getränke könnten weiterhin betroffen sein?
Klingbeils Absage bezieht sich eindeutig auf zuckerfreie Getränke. Nicht geklärt hat der Minister damit, wie die übrigen im Arbeitspapier genannten Produktgruppen behandelt werden sollen. Offen bleibt insbesondere, ob zuckerhaltige Varianten folgender Getränke einbezogen werden:
- Eistees und Fertigkaffees
- Fruchtnektare, Smoothies und Säfte aus Konzentrat
- Milchmischgetränke und pflanzliche Alternativen wie Haferdrinks
- Biermischgetränke
- alkoholfreie Biere und alkoholfreie Weine
- Sirupe, Konzentrate und Granulate
Im bekannt gewordenen Papier waren 100-prozentige Fruchtsäfte und reine Milch ausgenommen. Auch diese Abgrenzung ist jedoch noch nicht politisch beschlossen. Gleiches gilt für die zwischenzeitlich bekannt gewordenen Steuersätze und Schwellenwerte. Nach Klingbeils Intervention gibt es derzeit keinen politisch geeinten Tarif, auf dessen Grundlage sich belastbare Preissteigerungen berechnen ließen.
Auch der Starttermin bleibt erklärungsbedürftig. Der bisher offiziell dokumentierte Stand nennt eine Einführung ab 2028. Jüngere Planungen wurden dagegen mit Einnahmen bereits für 2027 in Verbindung gebracht. Ein fertiger Gesetzentwurf mit verbindlichem Zeitplan liegt bislang nicht vor.
Was die Klarstellung für das Gastgewerbe bedeutet
Für Restaurants, Bars, Cafés und Hotels ist Klingbeils Aussage zunächst eine gute Nachricht: Zuckerfreie Limonaden sollen nicht allein wegen ihrer Süßungsmittel mit einer zusätzlichen Steuer belastet werden. Betriebe könnten solche Produkte damit weiterhin als von der neuen Abgabe ausgenommene Alternative zu zuckerhaltigen Softdrinks einplanen – vorausgesetzt, diese Linie findet sich später auch im Gesetz wieder.
Das wirtschaftliche Risiko ist damit aber nicht verschwunden. Softdrinks, Eistees, Fertigkaffees, Biermischgetränke und andere süße Produkte gehören zum Angebot vieler Gastbetriebe. Werden Hersteller oder Inverkehrbringer besteuert und reichen sie die Kosten über Großhandel und Lieferanten weiter, steigen die Einkaufspreise. Gastgeber müssten dann erneut zwischen geringeren Margen und höheren Verkaufspreisen abwägen.
Das trifft eine Branche, die bereits unter erheblichem Kostendruck steht. Schon heute belasten steigende Einkaufspreise das Gastgewerbe. Zugleich sind die preisbereinigten Umsätze im ersten Halbjahr 2026 deutlich zurückgegangen. Zusätzliche Belastungen im Getränkeeinkauf würden den Kalkulationsspielraum vieler Betriebe daher weiter einengen.
Besonders wichtig bleibt die Frage, ob auch Sirupe, Konzentrate und Granulate erfasst werden. Davon könnten Postmix-Systeme und andere Ausschanklösungen unmittelbar betroffen sein. Für die Gastronomie ist daher nicht nur entscheidend, welche Fertiggetränke besteuert werden, sondern ebenso, wie der Gesetzgeber Grundstoffe und Mischprodukte definiert.
Finanzkommission hatte Süßstoffe ausgenommen
Mit seiner Absage an eine Steuer auf Zero-Produkte nähert sich Klingbeil wieder der Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit an. Diese hatte eine nach Zuckergehalt gestaffelte Herstellerabgabe vorgeschlagen: Unter fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter sollte keine Steuer anfallen. Künstliche Süßstoffe sollten ausdrücklich nicht besteuert werden.
Ziel dieses Modells ist es, Hersteller zur Reduzierung des Zuckergehalts zu bewegen. Die Kommission verweist insbesondere auf Großbritannien, wo die Einführung einer gestaffelten Herstellerabgabe zahlreiche Rezepturänderungen ausgelöst hat. Der Softdrinkabsatz blieb dort nach Angaben der Kommission insgesamt weitgehend stabil, während der durchschnittliche Zuckergehalt sank.
Verbraucherschützer hatten dagegen gefordert, auch Getränke mit zugesetzten Süßstoffen einzubeziehen. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, hatte erklärt: „Für eine gesündere Ernährung müssen alle Getränke einbezogen werden, denen Zucker oder Süßstoffe zugesetzt werden.“ Diese Forderung hat Klingbeil für rein zuckerfreie Produkte nun ausdrücklich zurückgewiesen.
Kritik an Kommunikation bleibt berechtigt
Die Klarstellung beendet zwar die Debatte über eine Steuer auf reine Zero- und Light-Getränke. Sie löst aber nicht das grundsätzliche Problem der fehlenden Planungssicherheit. Ein Arbeitspapier aus dem federführenden Ministerium enthielt konkrete Produktgruppen und einen breiten Steueransatz – trotzdem soll es nach Aussage des Ministers keine politisch abgestimmte Grundlage gewesen sein.
Interne fachliche Debatten sind notwendig. Für Unternehmen und Gastbetriebe ist es dennoch problematisch, wenn weitreichende Modelle mit möglichen Auswirkungen auf Einkauf, Lieferverträge und Kalkulation öffentlich werden, während zentrale Eckpunkte weiter ungeklärt bleiben. Die Bundesregierung muss deshalb zügig und transparent erläutern, welche Produkte sie tatsächlich besteuern will.
Offen ist zudem, wie sich Klingbeils Absage auf die erwarteten Einnahmen auswirkt. Bislang waren für 2027 rund 650 Millionen Euro und anschließend mindestens 450 Millionen Euro jährlich eingeplant. Eine aktualisierte Prognose nach dem Ausschluss zuckerfreier Getränke liegt bislang nicht vor.
Gastgewerbe braucht einen belastbaren Gesetzentwurf
Für die Branche ist die wichtigste Erkenntnis des Tages: Cola Zero und andere rein zuckerfreie Varianten sollen nicht durch die geplante Abgabe verteuert werden. Für zahlreiche weitere Getränke gibt es jedoch noch keine Entwarnung. Entscheidend sind nun ein klar abgegrenzter Steuergegenstand, ein verlässlicher Zeitplan und eine ausreichende Übergangsfrist.
Die Bundesregierung sollte außerdem offenlegen, wie sich die Steuer auf Einkaufspreise, Postmix-Systeme und die Getränkekalkulation kleiner und mittelständischer Betriebe auswirken könnte. Erst mit einem belastbaren Gesetzentwurf lässt sich seriös beurteilen, welche Mehrkosten tatsächlich auf Gastronomie, Hotellerie und ihre Gäste zukommen.
(ARD/ Bundesministerium für Gesundheit/ Deutscher Bundestag/ Lebensmittelverband/ dpa/ Welt/ SAHO)