Reformkurs

Koalition will Reformpaket bis Jahresende umsetzen

Dr. Matthias Miersch, Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei ,Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und Alexander Hoffmann ,Vorsitzender der CSU im Bundestag
Union und SPD wollen ihr Reformpaket noch bis Jahresende durch den Bundestag bringen. Bei der Klausurtagung der Koalitionsfraktionen in Münster wurde dafür ein Fahrplan vereinbart. (Foto: © picture alliance/dpa | Lars Berg)
Union und SPD wollen zentrale Vorhaben noch 2026 durch den Bundestag bringen. Für Hoteliers und Gastronomen geht es dabei unter anderem um Minijobs, Arbeitsrecht, Steuern und Krankschreibungen.
Montag, 31.08.2026, 12:01 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Union und SPD wollen bei ihren Reformvorhaben aufs Tempo drücken. Das vor der Sommerpause beschlossene Paket soll noch bis zum Ende dieses Jahres vollständig durch den Bundestag gebracht werden. Dabei geht es nicht nur um die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren, sondern auch um Steuerentlastungen, Krankschreibungen und Befristungen im Job. 

„Das ist ein fester Fahrplan, an dem sich jetzt Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen orientieren können“, kündigte SPD-Fraktionschef Matthias Miersch nach einer Klausurtagung der Koalitionsfraktionen in Münster an. Am Jahresende werde ein Paket stehen, das das Versprechen beinhalte, das Land wirtschaftlich und sozial zukunftsfest zu machen. Der neue Unionsfraktionschef Thorsten Frei wertete den Beschluss als Zeichen des Zusammenhalts und gegenseitigen Vertrauens in der Koalition.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann machte deutlich, dass die Fraktionen bei der Umsetzung eine aktive Rolle einnehmen wollen: „Wir wollen Antreiber sein und nicht Abnicker der Regierung.“ Mit Blick auf die kommenden Monate ergänzte er: „Das wird jetzt die Kernaufgabe sein der nächsten Wochen und Monate.“

Damit bekommt ein Vorhaben einen konkreteren Zeitplan, das auch für das Gastgewerbe wichtige Änderungen vorsieht. Arbeitsmarkt, Steuern, Krankschreibungen und Bürokratieabbau gehören weiterhin zu den Bereichen, in denen die Koalition Reformen umsetzen will. Auch die Unionsfraktion bestätigt nach der Klausur, dass Reformen unter anderem bei Rente, Pflege, Arbeitsmarkt und Steuerpolitik gemeinsam vorangebracht werden sollen.

Rente

Die Rentenkommission hat mehr als 30 Vorschläge gemacht – Kanzler Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) wollen sie im Paket umsetzen, die umstrittene Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren inklusive. Nach so einer klaren Ansage könnte alles andere für die beiden zum Problem werden. Das Thema hat also eine enorme politische Sprengkraft – auch weil es in beiden Parteien vehemente Verteidiger der „Rente mit 63“ gibt.

Im Bundestag zeichnen sich derzeit Anpassungen wie Härtefall- und Übergangsregelungen für Menschen ab, die besonders hart gearbeitet haben. Ob das die Kritiker zufriedenstellt, ist zweifelhaft. 

Arbeitsmarkt soll flexibler werden

Für Hoteliers und Gastronomen dürfte insbesondere der Arbeitsmarktteil des Reformprogramms von Bedeutung sein. Nach den aktuellen Informationen stehen eine Verlängerung sachgrundloser Befristungen, mehr Optionen für Abfindungen sowie steuerliche Anreize für Arbeit an Sonn- und Feiertagen auf der Liste der Fraktionen. Ein flexiblerer Arbeitsmarkt soll die unter der Wirtschaftskrise leidenden Arbeitgeber entlasten. 

Die Pläne sind grundsätzlich bereits bekannt. HOGAPAGE hatte nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses im Juli berichtet, dass sachgrundlose Befristungen nach dem damaligen Stand künftig für bis zu 48 Monate möglich sein und innerhalb dieses Zeitraums bis zu sechsmal verlängert werden können. Gerade bei saisonalem Geschäft, Neueröffnungen oder schwankender Auslastung kann diese Regelung auch für gastgewerbliche Betriebe relevant werden.

Ebenfalls für die Branche von besonderem Interesse sind die geplanten steuerlichen Vorteile für Sonn- und Feiertagsarbeit. Hotels, Restaurants, Cateringunternehmen und Veranstaltungsbetriebe benötigen gerade an diesen Tagen regelmäßig Personal. Bereits das im Juli vorgestellte Reformpaket sah höhere steuerliche Begünstigungen bei entsprechenden Zuschlägen vor.

Krankschreibung bleibt auf der Agenda

In der Bevölkerung ist sie heftig umstritten, doch Union und SPD halten an ihrer Idee fest, Krankschreibungen künftig ab dem ersten Tag einzufordern. Die neue Regelung solle „flexibel und praxistauglich ausgestaltet“ werden, heißt es in Münster. Das dürfte im Bundestag noch für hitzige Debatten sorgen.

Vorgesehen ist nach den aktuellen Angaben, dass eine Krankschreibung künftig grundsätzlich bereits ab dem ersten Krankheitstag verlangt wird. Schon nach den Koalitionsbeschlüssen im Juli hatte HOGAPAGE über weitergehende Pläne berichtet. Demnach soll auch die telefonische Krankschreibung abgeschafft werden; zugleich waren Ausnahmen von der Bescheinigungspflicht ab dem ersten Tag auf Betriebsebene vorgesehen.

Für gastgewerbliche Betriebe könnte die Neuregelung Auswirkungen auf das Personalmanagement haben. Kurzfristige Krankmeldungen können in Hotels und Restaurants Dienstpläne in Service, Küche, Housekeeping oder Empfang unmittelbar betreffen. Welche konkreten Folgen die geplanten Änderungen für Arbeitgeber haben werden, hängt jedoch von der noch ausstehenden gesetzlichen Ausgestaltung ab.

Steuerreform soll Bürger stärker entlasten

Auch die Einkommensteuerreform soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen bis Jahresende parlamentarisch auf den Weg gebracht werden. Sie soll Bürger nach aktuellen Angaben ab 2028 um insgesamt zehn Milliarden Euro pro Jahr entlasten.

Innerhalb der Koalition gibt es allerdings weiterhin Differenzen über den Umfang der Entlastungen. Teilen der Union gehen die Pläne von Finanzminister Lars Klingbeil nicht weit genug, unter anderem weil die inflationsbedingte kalte Progression nicht ausgeglichen wird. Die SPD sagt, sie würde auch gern mehr tun – damit man sich das leisten könne, müsse sich die Union aber beim Spitzensteuersatz oder der Erbschaftsteuer bewegen.

Für das Gastgewerbe ist die Debatte auch mit Blick auf die Konsumnachfrage relevant. Die Denkfabrik Zukunft der Gastwelt hatte die geplante Steuerreform zuletzt als nicht ausreichend bewertet, um Kaufkraft und Binnenkonsum deutlich anzukurbeln. In ihrer Wachstumsagenda fordert sie weitergehende steuerliche Entlastungen kleiner und mittlerer Einkommen.

Minijob-Frage bleibt offen

Eine für das Gastgewerbe zentrale Frage bleibt jedoch ohne eindeutige Antwort: die Zukunft der Minijobs. Eine Abschaffung der Beschäftigungsform ist bislang nicht beschlossen. Die Alterssicherungskommission empfiehlt allerdings, die bisherige Möglichkeit zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht abzuschaffen und zugleich den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs weitgehend aufzuheben. Ausnahmen soll es nach dem Vorschlag der Kommission nur für Schüler geben.

Wie die Koalition diese Empfehlung konkret umsetzen will, ist weiterhin offen. Nach dem Koalitionsausschuss Anfang Juli hatte die Bundesregierung ausdrücklich eine weitere „Feinjustierung“ der Minijob-Regelungen angekündigt. Regierungssprecher Stefan Kornelius erklärte am 3. Juli, die konkrete Ausgestaltung werde über die Sommerpause und bis in den Herbst hinein vorgenommen. Ziel sei es einerseits, Risiken mangelnder Altersabsicherung zu begrenzen und andererseits Minijobs insbesondere für bestimmte Gruppen wie Schüler und Studenten als arbeitsmarktpolitisches Instrument zu erhalten.

Auch die aktuellen Beschlüsse der Koalitionsfraktionen aus Münster bringen in dieser Frage noch keine abschließende Klärung. Zwar wollen Union und SPD die Vorschläge zur Rentenreform insgesamt zügig vorantreiben. Welche Sonderregelungen bei Minijobs am Ende bestehen bleiben, lässt sich daraus bislang jedoch nicht ableiten.

Höhere Belastungen für Arbeitgeber werden konkreter

Unabhängig von der grundsätzlichen Rentendebatte zeichnen sich bei Minijobs bereits höhere Kosten für Arbeitgeber ab. Bereits gesetzlich beschlossen ist, dass der pauschale Krankenversicherungsbeitrag für gewerbliche Minijobs zum 1. Januar 2027 von derzeit 13 Prozent auf voraussichtlich 17,5 Prozent steigt. Das entsprechende Gesetz wurde Ende Juli verkündet.

Hinzu kommt die geplante Erhöhung der einheitlichen Pauschsteuer. Der aktuelle Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für das Einkommensteuerreformgesetz 2027 sieht vor, den Steuersatz für Minijobs zum 1. Januar 2027 von zwei auf fünf Prozent anzuheben. Die Regelung ist damit inzwischen Teil eines konkreten Gesetzentwurfs, aber noch nicht beschlossen.

Eine weitere Belastung könnte durch die Reform der Pflegeversicherung entstehen. Der Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz sieht vor, erstmals einen Pflegeversicherungsbeitrag von 3,6 Prozent auf das Arbeitsentgelt aus Minijobs zu erheben. Diesen sollen die Arbeitgeber vollständig tragen. Das Vorhaben ist bislang jedoch noch nicht beschlossen.

Für Hotels und Restaurants ist damit derzeit vor allem zweierlei entscheidend: Der grundsätzliche steuer- und sozialversicherungsrechtliche Status der Minijobs ist weiterhin Gegenstand der Rentenreform. Gleichzeitig werden konkrete Mehrbelastungen für Arbeitgeber bereits beschlossen oder in laufenden Gesetzgebungsverfahren vorbereitet.

Auch weitere Detailfragen bleiben offen

Keine neuen Angaben gibt es zum steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte. Zuletzt war die geplante Abschaffung des Freibetrags in Höhe von 1.080 Euro aus dem aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform verschwunden. Nach Medienberichten war das Vorhaben damit jedoch noch nicht endgültig vom Tisch.

Auch zum Bürokratieabbau gibt es keine neuen Details. Die Koalition führt das Thema jedoch weiterhin ausdrücklich im Reformprogramm. Nach den bisherigen Beschlüssen sollen unter anderem Berichtspflichten überprüft und Dokumentationspflichten reduziert werden.

Für das Gastgewerbe ändert sich durch die Klausur in Münster damit zunächst weniger der Inhalt als der politische Zeitplan: Die bereits bekannten Reformvorhaben sollen nun innerhalb der kommenden Monate durch das parlamentarische Verfahren gebracht werden. Welche konkreten Regelungen am Ende beschlossen werden, dürfte sich damit noch vor Jahresende entscheiden.

(dpa/Die Bundesregierung/BMAS/BMF/BMG/Minijob-Zentrale/kununu/SAKL)

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