Politik & Hygiene

Lebensmittelkontrollen neu geregelt

Eine Lebensmittelkontrolle im Labor
Zukünftig wird es weniger Pflicht-Kontrollen in unauffälligen Betrieben geben, wie das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat. (©Alexander Raths/stock.adobe.com)
Das Bundeskabinett hat die Regeln für Lebensmittelkontrollen endgültig neu aufgestellt: Problembetriebe sollen künftig öfters Besuch bekommen, während Pflicht-Kontrollen seltener werden.
Mittwoch, 29.07.2020, 14:08 Uhr, Autor: Thomas Hack

Das deutsche Bundeskabinett hat am Mittwoch neue Regeln für Lebensmittelkontrollen aufgestellt. Die Neufassung der sogenannten „Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung“ (AVV RÜb) sieht für die Behörden zukünftig weniger Pflicht-Kontrollen bei Lebensmittelbetrieben vor. Stattdessen sollen sich die Kontrollen laut Ernährungsministerium verstärkt auf Betriebe mit Problemen konzentrieren. Die Kontrolldichte soll aber insgesamt bestehen bleiben.

Bundesrat muss noch zustimmen

Ministerin Julia Klöckner (CDU) erklärte, die Reform solle „den Überwachungsdruck in Problembetrieben durch zusätzliche Kontrollen erhöhen“. Die für die amtliche Überwachung zuständigen Länder müssten sicherstellen, „dass Regelkontrollen weiterhin in einem angemessenen Umfang durchgeführt werden“. Der Bundesrat muss der geänderten Verordnung zustimmen, damit sie in Kraft treten kann.

Ärger bei Foodwatch

Dazu erklärt Oliver Huizinga, Leiter Recherche und Kampagnen bei der Verbraucherorganisation foodwatch: „Jetzt ist es offiziell: Julia Klöckner ist eine Gefahr für die Lebensmittelsicherheit. (…) Der Bundesrat darf dem auf keinen Fall zustimmen. Ministerin Julia Klöckner will allen Ernstes die Zahl der Pflicht-Kontrollen verringern.“ (ots/dpa/TH)

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