Prüfung

Münchner Oberbürgermeister will mit Bettensteuer vor das Verfassungsgericht

Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter
Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter will die Bettensteuer vor dem Verfassungsgericht prüfen lassen. (Foto: © picture alliance / SZ Photo | Johannes Simon)
Ende des vergangenen Jahres entschied der Verfassungsgerichtshof: Das Verbot der Bettensteuer in Bayern bleibt bestehen. Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter will das nicht hinnehmen und die Angelegenheit in Karlsruhe prüfen lassen – ein Schritt mit potenziellen Folgen für Hotellerie und Tourismus.
Donnerstag, 26.02.2026, 14:08 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) will das Verbot der Bettensteuer durch den Freistaat Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Zusammen mit dem Stadtkämmerer Christoph Frey (ebenfalls SPD) werde er dem Stadtrat vorschlagen, Kommunalverfassungsbeschwerde einzulegen, teilt das Rathaus mit. Dieser muss dem Anliegen zunächst zustimmen. 

Vergangenen November war München zusammen mit Bamberg und Günzburg vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof mit einer Klage gegen das vom Freistaat verhängte Verbot der Steuer gescheitert.

Reiter und Frey sind der Ansicht, dass das Verbot das grundgesetzlich geschützte Selbstverwaltungsrecht der Landeshauptstadt verletze. Diese hatte im März 2023 die Einführung einer Übernachtungssteuer von fünf Prozent auf den Übernachtungspreis beschlossen. Der Freistaat hatte dies aber durch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes untersagt.

Reiter und Frey argumentierten zudem damit, dass auch andere deutsche Städte wie Berlin, Hamburg, Köln, Frankfurt am Main, Dresden, Dortmund, Bremen und Freiburg im Breisgau eine Übernachtungssteuer erheben.

Bis zu 100 Millionen Euro im Jahr

Die möglichen Einnahmen schätzt die Münchner Stadtkämmerei auf bis zu 100 Millionen Euro im Jahr. München sei eine hochattraktive Stadt für Touristen, betont Reiter. „Diese Attraktivität ist nicht umsonst. Das bezahlen bisher allein die Menschen und Unternehmen in unserer Stadt. Andere Großstädte in anderen Bundesländern können eine solche Abgabe auch erheben und werden nicht von Ihrer Landesregierung ausgebremst.“

Die Übernachtungszahlen der anderen Städte zeigten, „dass es fadenscheinige Argumente sind, wenn behauptet wird, dass eine Übernachtungssteuer dem Tourismus schaden würde“, sagt Reiter. „Ich hätte deshalb gerne vom Bundesverfassungsgericht gewusst, ob das Verbot durch den Freistaat mit dem grundgesetzlichen Recht auf kommunale Selbstverwaltung vereinbar ist.“

Stadtkämmerer Frey betonte: „Wir müssen unsere Ausgaben kritisch hinterfragen – da sind wir schon dabei. Gleichzeitig – und dazu fordert uns auch die Regierung von Oberbayern immer wieder auf – müssen wir schauen, wo sich Einnahmen für den städtischen Haushalt generieren lassen. Vor diesem Hintergrund gilt es, jedwede Einnahmenmöglichkeit zu prüfen – auch wenn wir dafür vors Bundesverfassungsgericht ziehen müssen.“

(dpa/SAKL)

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