Schutzmaßnahmen

Mecklenburg-Vorpommern: Gastgewerbe fordert Ende der Testpflicht

Testpflicht, translated: – mandatory testing sign hangs on the door of a store
Gastronomie und Hotellerie in Meckelnburg-Vorpommern fordern das Ende der Testpflicht ab dem 2. April. (Foto: © MB.Photostock/stock.adobe.com)
Das seit Sonntag geltende neue Bundesinfektionsschutzgesetz gibt nur noch wenige Corona-Regeln vor. In Mecklenburg-Vorpommern gilt jedoch eine Übergangsfrist bis 2. April. Nach diesem Datum müssen auch dort die Testpflichten fallen, fordern Hotellerie und Gastronomie. 
Montag, 21.03.2022, 10:36 Uhr, Autor: Martina Kalus

Das seit Sonntag geltende Bundesinfektionsschutzgesetz hat vorerst nur wenige Auswirkungen auf Mecklenburg-Vorpommern. Jedoch hat die Diskussion, was nach dem Auslaufen der Übergangsregelung gilt, bereits begonnen. Die Landesregierung bekommt Druck, nach dem 2. April auch im Nordosten tiefgreifende Schutzmaßnahmen zu beenden. Dazu gehöre die Testpflicht im Gastgewerbe, sagte der Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) in Mecklenburg-Vorpommern, Lars Schwarz, am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur. In der neuen Woche seien dazu Gespräche geplant.

Nach der Verabschiedung des Bundesinfektionsschutzgesetzes, das nur noch einen Basisschutz vorsieht, hatte sich Mecklenburg-Vorpommern wie andere Bundesländer auch dazu entschieden, in einer Übergangszeit bis zum 2. April viele der bisherigen Maßnahmen beizubehalten. So gilt in Gaststätten und Hotels, bei Kultur- und anderen Veranstaltungen sowie in Fitnessstudios in MV 3G (geimpft, genesen, getestet). Es gibt dabei auch eine Option für 2G – dann kann die Maskenpflicht entfallen oder auf die Abstandsregelung verzichtet werden. In Diskotheken und Clubs gilt 2G-Plus. Weggefallen ist hingegen 3G in öffentlichen Verkehrsmitteln – dort muss seit Sonntag nur noch Maske getragen werden. Gestrichen wurden außerdem Personen- und Kapazitätsbeschränkungen.

Hotspot oder nicht?

Schwarz sagte, nach seiner Einschätzung will die Landesregierung auch nach dem 2. April viele Schutzmaßnahmen über den Basisschutz hinaus beibehalten. Dazu habe sie vor, den Nordosten zum Corona-Hotspot zu erklären. „So ist die Hotspot-Regelung im Infektionsschutzgesetz aber nicht gemeint“, sagte Schwarz. „Sie ist eine Notbremse, um einen Ausnahmezustand abzuwenden, wenn es also gar nicht mehr anders geht.“ Der Nordosten sei aus seiner Sicht kein Hotspot in diesem Sinne.

Er forderte die Landesregierung auf, sich von ihrer bisherigen Denkweise in der Corona-Politik zu verabschieden. „In der Vergangenheit haben wir immer begründet, warum die Schutzmaßnahmen weitergeführt werden müssen“, sagte er. „Damit muss jetzt Schluss sein. Es werden immer neuen Varianten auftreten, wir müssen mit dem Virus leben lernen.“ Ein immer weiteres Fortschreiben der Maßnahmen ergebe keinen Sinn, das hielten Wirtschaft und Gesellschaft nicht aus.

(dpa/MK)

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