Anhebung in zwei Stufen

Mindestlohnerhöhung: Mehr Geld ab Januar 2019

Zwei Stapel der Ausgabe des zweiten Berichts zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns
Kommission empfiehlt schrittweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns. (Foto: picture alliance/Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa)
Von 8,84 Euro auf 9,35 Euro pro Stunde soll der Mindestlohn in den kommenden zwei Jahren steigen, eine Steigerung von rund 5,8 Prozent. Das schlug am Dienstag die Mindestlohnkommission vor.
Dienstag, 26.06.2018, 15:00 Uhr, Autor: Markus Jergler

Der Mindestlohn soll in zwei Stufen angehoben werden. Im kommenden Jahr, zum 01.01.2019 soll die erste Erhöhung auf 9,19 Euro pro Stunde und 2020 die zweite Anhebung auf 9,35 Euro pro Stunde erfolgen. Das gab der Vorsitzende der  Mindestlohnkommission,  Jan Zilius am Dienstag bekannt.

Es ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung der Empfehlung folgen wird. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zeigt sich zufrieden: „Ich finde, das ist eine richtige Steigerung“, wird Heil auf tagesschau.de zitiert. Diese Steigerung spiegele die wirtschaftliche Entwicklung und getroffenen Tarifabschlüsse wider.

Prüfung alle zwei Jahre
Der Mindestlohn wurde am 1. Januar 2015 eingeführt und zwei Jahre später, im Januar 2017 erstmal erhöht (auf 8,84 Euro). Alle zwei Jahre wird der Mindestlohn hinsichtlich seiner Höhe von einer Kommission aus Gewerkschaftern, Arbeitgebervertretern und Wissenschaftlern geprüft. Bei dieser Prüfung orientiert sich die Kommission an der Entwicklung der Tariflöhne. Der Vorschlag der Kommission, den Mindestlohn auf 9,19 Euro anzuheben, entspricht exakt dem rechnerischen Wert, den das Statistische Bundesamt auf Basis der Tariflohnentwicklung zuvor ermittelt hatte

Für die Linke ist die Erhöhung aber nicht ausreichend genug. „Der gesetzliche Mindestlohn ist ein Armutslohn und macht Menschen zu Sozialfällen“, so Susanne Ferschl. Sie sitzt im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales. Nach Ansicht der Linken ist der Mindestlohn bereits seit seiner Einführung zu niedrig. Sie fordern eine Erhöhung auf 12 Euro.

Wer bekommt Mindestlohn?
Jeder volljährige Arbeitnehmer hat Anspruch auf den Mindestlohn. Eine Ausnahme bilden Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten. Auch Azubis, Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum oder eines, das kürzer als drei Monate dauert, absolvieren, sind ausgenommen.

In Deutschland erhielten im vergangenen Jahr etwa 1,4 Millionen Erwerbstätige den Mindestlohn von 8,84 Euro. Das waren rund 400.000 weniger als noch 2016. Die Hälfte dieser Beschäftigungsverhältnisse entfiel dabei auf Minijobs (etwa 700.000). Mindestlohn für Teilzeit-Angestellte gab es rund 400.000 Mal, für Vollzeitkräfte lediglich 200.000 Mal. (tagesschau.de/MJ)

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