Entlastung

Minister kündigt Entlastungen bei Corona-Soforthilfen an

Geld mit Taschenrechner und Kugelschreiber
Die Rückforderungen von Corona-Soforthilfen sorgen bei vielen Unternehmen weiterhin für finanzielle Unsicherheit. Hessen will die Verwaltungspraxis nun lockern und Betriebe entlasten. (Foto: © Zerbor/stock.adobe.com)
Das Rückmeldeverfahren zu frühen Corona-Hilfen, die 2020 an Unternehmen geflossen waren, hatte Debatten ausgelöst. Nun will das Land Hessen die Verwaltungspraxis ändern. Der Dehoga Hessen sieht darin ein Signal für die betroffenen Betriebe.
Freitag, 22.05.2026, 11:51 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Nach Kritik am Rückmeldeverfahren für die Corona-Soforthilfen hat Hessens Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori (SPD) Erleichterungen für etwa 62.000 offene Fälle angekündigt. Es werde die Verwaltungspraxis geändert, kündigte er in Wiesbaden an.

Unter anderem sollen Darlehenstilgungen als förderfähige Ausgaben gewertet werden. Mit dieser geänderten Praxis würden die Unternehmen um etwa 57 Millionen Euro entlastet.

Das Regierungspräsidium Kassel hatte flächendeckend überprüft, ob die Corona-Soforthilfen für Betriebe und Freiberufler im Rahmen waren. Die Empfänger mussten über ein Online-Portal mitteilen, ob die Subvention ihren 2020 vermuteten Liquiditätsengpass einst überschritten hat. Eine etwaige Differenz muss zurückgezahlt werden. 

Seit Ende 2025 galt Moratorium

Nach Angaben des Ministeriums sind zwischen März und Juni 2020 Corona-Soforthilfen mit einem Volumen von knapp 960 Millionen Euro ausbezahlt worden. Das Geld für die rund 106.000 Bewilligungen stammte vom Bund und vom Land.

Ende September 2025 hatte das Wirtschaftsministerium für das Rückmeldeverfahren ein Moratorium verhängt. Es wurden keine Bescheide mehr verschickt und die Vollstreckung von Rückforderungen ausgesetzt.

In rund 3.260 Fällen, bei denen sich Corona-Soforthilfen mit der Überbrückungshilfe 1 überschnitten, kündigte Mansoori Entlastungen für die Unternehmen von insgesamt zusätzlich rund 9 Millionen Euro an. Der Minister bekräftigte aber auch, dass „wer ins Blaue hinein“ oder sogar „wider besseres Wissen“ Hilfen beantragt habe, diese auch zurückzahlen müsse. Für alle anderen Fälle gelte ein lebensnäherer und pragmatischer Umgang. 

Verhaltenes Lob von den Verbänden

Robert Mangold, Präsident des Hotel- und Gastronomieverbands Dehoga Hessen, erklärte: „Wir sind nicht glücklich, aber zufrieden.“ Im hessischen Wirtschaftsministerium habe es offene Ohren für die Sorgen der Betriebe gegeben. Der Handelsverband begrüßte die Änderungen grundsätzlich, hätte sich jedoch mehr gewünscht.

(dpa/SAKL)

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