Ministerpräsidenten-Konferenz

Nach Weihnachten gelten strengere Corona-Maßnahmen

Bundeskanzler Olaf Scholz
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zu Beginn der Ministerpräsidentenkonferenz zum Thema Corona-Pandemie und zur drohenden fünften Corona-Welle. (Foto: © picture alliance/dpa/Bundesregierung | Guido Bergmann)
Bund und Länder haben sich auf mehr Einschränkungen nach Weihnachten geeinigt. Unter anderem werden Clubs und Diskotheken bundesweit geschlossen und an Silvester gibt es ein Versammlungsverbot.
Dienstag, 21.12.2021, 19:39 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

„Lassen Sie mich noch eines vorweg sagen: Ich kann jeden verstehen, der nichts mehr will von Corona, Mutationen und neuen Virusvarianten“, stellte Bundeskanzler Olaf Scholz nach der Ministerpräsidentenkonferenz klar und weiter: „Doch wir können und dürfen nicht die Augen verschließen vor der nächsten Welle, die sich vor uns aufzutürmen beginnt.“ Daher soll einerseits die Impfkampagne weiter vorangebracht werden. Andererseits haben Bund und Länder folgende, verschärfte Maßnahmen beschlossen:

  1. Die bestehenden Einschränkungen für Ungeimpfte bleiben bestehen. Das heißt 3G am Arbeitsplatz und im ÖPNV. Im Einzelhandel, der Gastronomie, in Kinos und Theatern gilt mindestens 2G und Treffen sind nur mit zwei Personen eines weiteren Haushalts erlaubt.
  2. Es gibt Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene. Diese dürfen sich nur noch mit zehn Personen treffen – Kinder unter 14 Jahren sind von der Regel ausgenommen.
  3. Clubs und Diskotheken werden geschlossen. Überregionale Großveranstaltungen dürfen nicht mehr mit Zuschauern/Gästen stattfinden.
  4. An Silvester gilt zusätzlich zum Verkaufsverbot für Feuerwerk ein Versammlungsverbot.

Da das letzte Jahr gezeigt habe, dass die Bürger über die Feiertage verantwortungsbewusst handeln, gelten die neuen Regeln laut Scholz erst nach Weihnachten – „spätestens ab dem 28. Dezember“. Am 7. Januar 2022 werden Bund und Länder zudem erneut zusammenkommen. Bis dahin sollen weitere konkrete Maßnahmen erarbeitet werden. Gleichzeitig soll über „gegebenenfalls notwendige rechtliche Änderungen“ und „die Anpassung der wirtschaftlichen Hilfsinstrumente für die betroffenen Bereiche“ gesprochen werden, so der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst.

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