Nachtgastronomen ziehen vor Gericht
Der Individualantrag wegen des ab 1. November geltenden Rauchverbots auch in der Nachtgastronomie wurde dieser Tage beim Österreichischen Verfassungsgerichtshof eingebracht.
Hintergrund sei laut Aussage der Betreiber die nicht zu Ende gedachte Situation rund um den Schutz der Anrainer, da „österreichweit mit bis zu 50.000 Rauchern zeitgleich vor den nachtgastronomischen Lokalen im Zeitraum 22 Uhr bis 6 Uhr zu rechnen ist und dies zu massiver Lärmbelästigung der Anrainer führen wird“, so Stefan Ratzenberger, Sprecher der Interessengemeinschaft „Nachtgastronomie für Anrainerschutz“, die mittlerweile mehr als 1.500 nachtgastronomische Unternehmen in Österreich umfasst.
Auf die Frage, warum der Antrag eingebracht wurde, erklärt Ratzenberger: „Es dürfen jahrelange Säumnisse der politischen Verantwortungsträger in der Prävention gegen das Rauchen nicht einfach am grünen Tisch den (Nacht)Gastronomen zugespielt werden – und dies auf Kosten und zu Lasten der Anrainer. Daher muss jetzt eine Lösung im Sinne aller gefunden und zeitgleich ein Fahrplan vorgelegt werden, wie Österreich den Raucheranteil in der Bevölkerung drastisch senken wird. Die Gastronomie steht bereit hier aktiv mitzuwirken!“