Systemgastronomie

Neue Tarifverträge: Beschäftigte erhalten 9 Euro Mindestlohn

Ein Burger und Pommes vor dem Block House Logo, davor mehrere Cent- und Euromünzen
Die Löhne und Gehälter mehrerer Systemgastrobetriebe werden ab sofort angehoben. (©Grafvision/Fotolia/pixabay/Montage:TH)
Nach langen und intensiven Verhandlungen von NGG und DEHOGA: Die Mitarbeiter der betreffenden Gastronomiebetriebe werden ab dem 1. Januar 2018 deutlich besser bezahlt.
Dienstag, 09.01.2018, 14:07 Uhr, Autor: Thomas Hack

Nach zähem Ringen haben sich die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und die Tarifvertragliche Arbeitsgemeinschaft der Landesverbände im DEHOGA auf einen neuen Entgelttarifvertrag und einen neuen Verfahrenstarifvertrag für die Systemgastronomie verständigt. Die Löhne und Gehälter von Block House, Maredo, Wienerwald, Kaufland und Jim Block steigen in drei Stufen zum 1. Januar und 1. September 2018 sowie zum 1. Januar 2019. Die Entgelterhöhungen liegen je nach Tarifgruppe bis zum Ende der Laufzeit 31. Dezember 2019 zwischen 8 und 12,7 Prozent. Beschäftigte in der untersten Tarifgruppe erhalten ab 1. Januar 2018 einen Stundenlohn von 9 Euro.

Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich in zwei Stufen: um 40 Euro zum 1. Januar 2018 und nochmals um 20 Euro zum 1. August 2018. Auszubildende, die zum kommenden Ausbildungsjahr z.B. als Fachmann oder Fachfrau für Systemgastronomie starten, erhalten damit zu Ausbildungsbeginn 710 Euro monatlich.

„Mit den neuen Verfahrensregelungen machen wir es Start-ups in der Systemgastronomie, Franchisesystemen und anderen expandierenden Unternehmen leichter, diesen bundeseinheitlichen Tarifvertrag anzuwenden“, so DEHOGA-Verhandlungsführer Fritz Engelhardt. „Der Entgeltabschluss bietet den Unternehmen Planungssicherheit und den Mitarbeitern gute Perspektiven.“

Guido Zeitler, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft NGG: „Der Abstand der untersten Lohngruppe zum gesetzlichen Mindestlohn wird weiter ausgebaut. Damit haben wir ein wichtiges Ziel erreicht, denn die verantwortungsvolle Arbeit in der Systemgastronomie ist mehr wert als der Mindestlohn.“ (DEHOGA/TH)

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