Österreich beschließt Registrierungspflicht für Airbnb & Co.
Die österreichische Regierung plant, ab 1. Januar 2020 eine umfassende Registrierungspflicht bei Buchungsplattformen für private Beherberger über die digitale Amtsseite www.österreich.gv.at einzuführen. Die Obfrau des Fachverbandes der Hotellerie der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Susanne Kraus-Winkler, freut sich über die Ankündigung von Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. „Damit wurde eine langjährige Forderung des Fachverbandes Hotellerie aufgegriffen. Es ist wichtig, dass eine unbürokratische bundesweite Registrierungspflicht nun auch rasch mit den Bundesländern und den betroffenen Bundesdienststellen akkordiert wird, damit sowohl die Autorisierungspflicht- und Registrierungspflicht für die privaten Beherberger als auch die Auskunfts- und Informationspflicht von Airbnb & Co. rechtlich verankert und tatsächlich kontrolliert werden kann“, teilte sie mit.
Die Hotellerie begrüßt die Maßnahme
Eine bundesweite Lösung, sagt Susanne Kraus-Winkler, sei ein wesentlicher Schritt, um Wettbewerbsverzerrungen auszuräumen. Insbesondere gehe es darum, im Bereich von Steuern, Abgaben, Sozialversicherung sowie bei Auflagen gleiches Recht für alle Anbieter herzustellen. Das bezieht sich gleichermaßen auf Hotels, Pensionen, Gaststätten, aber eben auch auf private Vermieter von Zimmern. Die rechtliche Grauzone habe, vor allem in den Ballungszentren, auch zur Verknappung von Wohnraum beigetragen und zahlreiche miet- und wohnrechtliche Probleme verursacht. „Wir begrüßen diese Maßnahme und werden die Tourismusministerin bei der Einführung einer praxistauglichen Lösung unterstützen“, teil Kraus-Winkler mit. (ots/KP)