Gütesiegel

Österreich: Kennzeichnung für Außer-Haus-Verpflegung?

Frau und Mann in Restaurant sehen sich Menü an
Robert Wieser fordert eine verpflichtende Herkunftsbezeichnung für die außer-Haus-Verpflegung. (Foto: © Syda Productions / fotolia)
Seit 2015 muss im Handel bei Fleisch und Eiern die Herkunft angegeben werden. Dieses Gesetzt äußert sich in zahlreichen Mini-Österreichflaggen und Hinweisen im Kleingedruckten. Kommt eine derartige Regelung nun auch für die gesamte Außer-Haus-Verpflegung?
Dienstag, 17.01.2017, 13:49 Uhr, Autor: Markus Jergler

Bislang mussten Restaurantbesitzer weder die Herkunft ihrer Tiere, noch die ihrer Eier bekanntgeben. Wer dies jedoch tun möchte, wurde natürlich nicht davon abgehalten. Auch die Veröffentlichung des AMA-Gütesiegels ist freiwillig. Bei österreichischen Produkten wird ohnehin sehr gern auf die Herkunft hingewiesen. Gäste legen immer mehr Wert auf regionale Erzeugnisse. Aufgrund der Freiwilligkeit wird jedoch fast ausschließlich bei einheimischen Produkten die Herkunft ausgewiesen.

Endverbraucher sollen Klarheit bekommen
Damit nicht der Eindruck entstehe, dass die gesamte Gastronomie in Österreich einkaufe und der Konsument sicher wisse, woher sein Essen stammt, fordert Robert Wieser, Obmann der Zentralen Arbeitsgemeinschaft der Österreichischen Geflügelwirtschaft (ZAG), eine verpflichtende Herkunftsbezeichnung für die gesamte Außer-Haus-Verpflegung. Österreichisches Putenfleisch gäbe es beispielsweise fast überhaupt nicht, so Wieser. So liege die Inlandsversorgung mit Putenfleisch bei weniger als 40 Prozent. Grund sei der enorme Preisdruck in der Gastronomie. Daher werde immer öfter auf Putenfleisch aus Italien, Polen, Slowenien, Deutschland, Israel oder Ungarn zurückgegriffen. Wieser wolle jedoch nicht vorschreiben, woher das Fleisch kommen soll. Der Konsument solle lediglich Gewissheit darüber haben, aus welchem Land sein Fleisch stammt. Eine verpflichtende Kennzeichnung für den Außer-Haus-Markt würde nicht nur die Gastronomie betreffen, sondern auch Großküchen in Betrieben, Krankenhäuser und die verarbeitende Industrie.

Auch in der Landwirtschaftskammer wünscht man sich eine solche Herkunftsbezeichnung, jedoch lieber auf freiwilliger Basis und ohne die Gastronomie. Wir wollen das überall dort, wo es sich der Gast nicht aussuchen kann. Also in der Großverpflegung, wie in Spitälern oder Betrieben“, sagt dazu Josef Siffert, Pressesprecher der Landwirtschaftskammer Österreich. Für die ablehnende Haltung der Gastronmen habe er Verständnis, schließlich kamen vor Kurzem erst mehrere neue Verordnungen, wie die Kennzeichnung der Allergene, hinzu. Langfristig ist die Landwirtschaftskammer allerdings auch für eine verpflichtende Herkunftsbezeichnung.

Wie so etwas aussehen kann, zeigt die Schweiz. Dort ist eine verpflichtende Kennzeichnung bereits schon seit einiger Zeit in Kraft. Zum jetzigen Zeitpunkt sei man laut Josef Siffert mit einigen großen Cateringfirmen in Kontakt, welche das Thema gut aufnehmen. „Vielleicht sagt ja dann auch der Konsument: ,Wenn ich in der Kantine weiß, wo das Fleisch herkommt, dann will ich es beim Wirt auch wissen‘“, so Siffert. (diepresse.com / MJ)

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