Potsdam macht Einweg für Gastro-Betriebe teurer
Für Gastronomie, Bäckereien, Imbisse und andere To-go-Anbieter in Potsdam beginnt ein neues Kosten- und Verwaltungsregime: Seit dem 1. Oktober erhebt die Landeshauptstadt als erste Kommune in Brandenburg eine Verpackungssteuer auf bestimmte Einwegverpackungen. Die Abgabe soll Einwegmüll reduzieren und Mehrwegsysteme attraktiver machen.
Für die betroffenen Betriebe bedeutet sie allerdings zusätzlichen Aufwand. Wirtschaftsverbände warnen vor höheren Kosten und Wettbewerbsnachteilen. Die Steuer betrifft Verkaufsstellen, Restaurants, Bäckereien, Fast-Food-Ketten und Tankstellen, wenn sie Speisen oder Getränke in entsprechenden Einwegverpackungen zum Mitnehmen oder zum direkten Verzehr ausgeben. Die Betriebe müssen die Abgabe an die Stadt abführen.
Mehrwegverpackungen sind von der Steuer ausgenommen. Unternehmen können die zusätzlichen Kosten jedoch grundsätzlich über ihre Preise an die Kunden weitergeben. Damit könnte sich der To-go-Kaffee oder das Essen zum Mitnehmen in Potsdam verteuern.
Verpackungssteuer in Potsdam – die wichtigsten Fakten
- Einwegbecher inkl. Deckel: 50 Cent
- Einwegschalen und Speiseverpackungen: 50 Cent
- Einwegbesteck: 20 Cent
- Mehrwegverpackungen: steuerfrei
- Mögliche Geldbuße bei Verstößen: bis zu 10.000 Euro
- Erwartete Einnahmen ab 2027: rund 1 Mio. Euro jährlich
- Betriebe müssen die Steuer abführen
Nicht alles wird besteuert
Die Regelung enthält zahlreiche Ausnahmen. Industriell abgepackte und verschlossene Lebensmittel aus dem Supermarkt fallen beispielsweise nicht unter die Verpackungssteuer. Auch klassische Bäckertüten für Brot und Brötchen sind ausgenommen.
Anders kann es aussehen, wenn zusätzlich Einwegbesteck ausgegeben wird. Auch warme Essensreste, die Gäste nach einem Restaurantbesuch für den späteren Verzehr zu Hause mitnehmen, gelten laut Stadt in der Regel nicht als steuerpflichtiger Vorgang.
Nicht besteuert werden außerdem Einwegverpackungen von Lieferdiensten sowie bestimmte Einwegbehälter, die einer gesetzlichen Pfandpflicht unterliegen. Für Verkaufsstände auf Märkten und Festen können ebenfalls Ausnahmen gelten.
Kritik von Wirtschaft und Gastgewerbe
Die Einführung stößt bei Wirtschaftsverbänden auf Kritik. Die IHK Potsdam und die Handwerkskammer sehen unter anderem zusätzliche Bürokratie und Wettbewerbsnachteile für die betroffenen Unternehmen.
So müssen Betriebe ihre Mitarbeitenden auf die neue Regelung vorbereiten und gegebenenfalls Kassensysteme anpassen. Für Unternehmen mit mehreren Filialen kann der Aufwand zusätzlich steigen, da die Steuer ausschließlich in Potsdam gilt.
Auch die Frage, ob die Abgabe tatsächlich zu einem stärkeren Einsatz von Mehrweg führt, wird von Wirtschaftsvertretern kritisch gesehen. Die Handwerkskammer fordert angesichts der ohnehin angespannten wirtschaftlichen Situation weniger zusätzliche Belastungen für Unternehmen.
Keine flächendeckenden Kontrollen zum Start
Die Stadt hatte die Einführung ursprünglich für einen früheren Zeitpunkt vorgesehen, sie aber um drei Monate verschoben. Die zusätzliche Zeit sollte den Unternehmen ermöglichen, sich auf die neue Abgabe einzustellen.
Zum Start sind nach Angaben der Stadt keine flächendeckenden Kontrollen in den Betrieben vorgesehen. Eine Sprecherin erklärte, es werde „niemand durch die Geschäfte gehen und das prüfen“.
Potsdam orientiert sich mit der Verpackungssteuer unter anderem am Modell der Stadt Tübingen, die bereits seit 2022 eine entsprechende Abgabe erhebt. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Tübinger Verpackungssteuer im Januar 2024 als verfassungsgemäß eingestuft.
Für Potsdam rechnet die Stadt ab 2027 mit Einnahmen von rund einer Million Euro jährlich. Ob die neue Abgabe darüber hinaus tatsächlich zu einem messbaren Umstieg von Einweg auf Mehrweg führt, dürfte sich erst im weiteren Verlauf zeigen.
(dpa/KAGI)