Registrierungspflicht bald auch in Österreich?
Eine rasche bundeseinheitliche Registrierungspflicht mit Vorabautorisierung für Airbnb & Co fordern erneut eindringlich die Obfrau der Bundessparte Tourismus, Petra Nocker-Schwarzenbacher und die Obfrau des Fachverbandes Hotellerie, Susanne Kraus-Winkler. Vor wenigen Tagen hat das Bayerische Verwaltungsgericht München entschieden, dass Airbnb die Namen und Adressen von Vermietern, die Wohnungen länger als erlaubt an Touristen vermieten, herausgeben muss. Das Münchner Urteil sollte auch die österreichische Regierung auf den Plan rufen, um endlich in Österreich eine bundeseinheitliche Registrierungspflicht für internationale Buchungsplattformen einzuführen, so die beiden WKÖ-Branchenvertreterinnen: „Es kann nicht sein, dass die Behörden tatenlos zusehen, wie internationale Plattformen mit ihnen Katz und Maus spielen.“
Durch den Wildwuchs illegaler Vermietungen werde nicht nur dem Wohnungsmarkt dringend benötigter Wohnraum entzogen, auch der öffentlichen Hand würden Einkommens-, Umsatzsteuern, Ortstaxen und Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten. Das Problem sei nur mit einer bundesweiten Regelung mit effizienten Kontrollmechanismen sowie Behördenkooperation auf breiter Basis in den Griff zu bekommen. Es wäre nicht einzusehen, wenn im Zuge der Umsetzung der E-CommerceRL eine umfassende Registrierungspflicht für den Internethandel vorzusehen ist und bei Beherbergungsleistungen dies nicht der Fall sein sollte.