Arbeitsmarkt

Rot-Weiß-Rot Karte wird flexibler

Multi-ethnische Restaurant-Mitarbeiter
Mit der Reform der RWR-Karte sollen Unternehmen leichter auch an Arbeitskräfte aus dem Ausland kommen können. (© Andrey Popov/fotolia.com)
Anträge österreichischer Unternehmer sollen künftig schneller bearbeitet, das Punkteschema flexibilisiert und auch eine „ortsübliche Unterkunft“ muss nicht mehr nachgewiesen werden.
Donnerstag, 27.02.2020, 13:51 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

Die österreichische Bundesregierung hat dieser Tage ein umfassendes Maßnahmenpaket im Bereich der Qualifikation von Fachkräften in Österreich geplant, um den Arbeitskräftemangel speziell im Tourismus zu bekämpfen. Speziell die Rot-Weiß-Rot Karte wird soll in einem ersten Maßnahmenpaket modernisiert werden, um eine kontrollierte, qualifizierte Zuwanderung zu erreichen. So soll die Antragstellung in Zukunft durch Digitalisierung der Abläufe effizienter gestaltet werden und beispielsweise ermöglichen, dass Arbeitgeber die Anträge auch online bei Inlandsbehörden einbringen können. In einer weiteren Phase soll das digitale Angebot auch auf Antragsteller ausgedehnt werden.

Gestraffte Verfahren

Die Verfahren werden mit dem neuen Maßnahmenpaket auch straffer als bisher geführt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Attraktivität des Standortes unter zu langen Verfahren leidet. Einzelne Verfahrensschritte sollen daher nicht ausschließlich hintereinander, sondern nach Möglichkeit parallel geführt werden. Wie im Regierungsprogramm vorgesehen soll auch das Ersatzkräfteverfahren zur Feststellung der Verfügbarkeit eines inländischen oder europäischen Bewerbers evaluiert und die „Vorrangprüfung“ branchen- und bedarfsgerecht, möglichst innerhalb von 10 Werktagen, beschleunigt werden.

Voraussetzungen wie der Nachweis einer ortsüblichen Unterkunft sollen entfallen. Diese Regelung wurde bereits bei den Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ und der „Niederlassungsbewilligung – Forscher“ umgesetzt und hat sich bewährt. Die bei Menschen über 30 Jahren derzeit verlangte Mindestentlohnung von 60 Prozent der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage kann mitunter zu hoch bemessen sein. Daher wird die Grenze gesenkt und somit eine einheitliche Grenze von 50 Prozent für alle Altersgruppen geschaffen. Auch beim Punkteschema hinsichtlich Berufserfahrung und Qualifikation soll flexibilisiert werden, denn insbesondere im Bereich der Qualifikationen scheint das Punkteschema derzeit zu restriktiv. Im Bereich der Sprachkenntnisse soll etwa die Punktevergabe für Deutsch und Englisch gleichgestellt werden, wenn die Unternehmenssprache Englisch ist.

„Wichtiger Impuls“

Als wichtigen Impuls für den Tourismusstandort Österreich bezeichnet Petra Nocker-Schwarzenbacher, Obfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die im Ministerrat beschlossene Weiterentwicklung der Rot-Weiß-Rot-Karte. Erfahrungen aus der Praxis einzubeziehen und die RWR-Karte als ein wichtiges Instrument für eine kontrollierte qualifizierte Zuwanderung zu adaptieren, sei vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels ein wichtiger Schritt für die Tourismuswirtschaft. Vor allem die Flexibilisierung des Punkteschemas in Bezug auf die Qualifikationen und Berufserfahrungen werden den Betrieben Erleichterung bei der Suche nach Arbeitskräften bringen. „Damit ist bereits ein erster wesentlicher Schritt nach dem Arbeitsmarktgipfel Tourismus gelungen“, sagt Nocker-Schwarzenbacher.

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