Infektionsschutz

Saarland beschließt Ausnahmen für Geboosterte

Schild, dass über die 2G-plus-Regel informiert
Im Saarland sind Personen, die bereits die dritte Corona-Impfung erhalten haben, von der Testpflicht bei der 2G-plus-Regel ausgenommen. (Foto: © Bihlmayerfotografie – stock.adobe.com)
Künftig sind im Saarland Geboostete von der Testpflicht bei 2G-plus ausgenommen. Die neue Regelung gilt beispielsweise für gastronomische Betriebe und Hotels.
Freitag, 10.12.2021, 10:14 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Ein Nachweis über eine dritte Impfung ersetzt im Saarland ab diesem Samstag (11. Dezember) einen Test bei 2G-plus-Regelungen. „Die Corona-Pandemie hat uns leider immer noch fest im Griff“, erklärte Ministerpräsident Tobias Hans (CDU). Wer sich impfen und boostern lasse, trage entscheidend dazu bei, der Corona-Pandemie die Stirn zu bieten. Dies sei angesichts der neuen Variante Omikron jetzt noch entscheidender. Wer zwei Mal geimpft oder genesen sei, müsse bei 2G-plus weiter zusätzlich einen Testnachweis vorzeigen, teilte die Landesregierung mit.

Die bisherige 2G-plus-Regelung schreibt für viele Innenbereiche vor, dass nur Geimpfte und Genesene Zugang haben, diese aber zusätzlich noch einen negativen Corona-Test vorlegen müssen. Dies gilt etwa in Gastronomie, Hotels, Schwimmbädern, Fitnessstudios, bei Friseur und Kosmetik, aber auch Theater-, Kino- oder Museumsbesuch.

(dpa/NZ)

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