Corona-Maßnahmen

Schankwirtschaften in Bayern dürfen öffnen

Eine Gruppe von Leute stoßt in einer Bar mit Bier an
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Schließung der Innenräume reiner Schankwirtschaften vorläufig außer Vollzug gesetzt. (Foto: © Mirko Vitali/stock.adobe.com)
Kneipen und Bars im Freistaat dürfen ab sofort auch innen wieder öffnen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab dem Eilantrag einer Wirtin statt und kippte die Regelung zur Schließung von Innenräumen reiner Schankwirtschaften.
Samstag, 24.07.2021, 15:24 Uhr, Autor: Martina Kalus

In Restaurants darf man auch innen essen, für das Bier in der Kneipe musste man bisher aber auf die Terrasse – bis jetzt. Der Bayerische Verwaltungsgerichthof kippt die Ungleichbehandlung von Speise- und Schankwirtschaften. Somit dürfen reine Kneipen und Bars im Freistaat ab sofort auch innen wieder öffnen, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Für Bars und Kneipen ohne Essensangebot gelten damit ab sofort die gleichen Regeln wie für Restaurants. Discos und Clubs sind von der Entscheidung nicht betroffen.

Wirtin aus Unterfranken reichte Eilantrag ein

Pandemiebedingt hatten reine Bars und Kneipen nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung im Gegensatz zu Speisewirtschaften nur unter freiem Himmel öffnen dürfen. Eine Wirtin aus Unterfranken hatte dagegen einen Eilantrag eingereicht, dem der Verwaltungsgerichtshof am Freitag stattgab. Zwar habe es zu Beginn der Pandemie erhebliche Unterschiede zwischen der Innengastronomie von Speise- und Schankwirtschaften gegeben, begründete das Gericht. Zwischenzeitlich habe sich aber das Geschehen – besonders der gesteigerte Alkoholkonsum beim geselligen Zusammensein – so sehr angenähert, dass eine unterschiedliche Behandlung nicht mehr gerechtfertigt werden könne.

Urteil bereits rechtskräftig

Zur Bekämpfung der Infektionsgefahr gebe es mildere Mittel wie etwa Hygienekonzepte oder ein Alkoholverbot ab einer bestimmten Uhrzeit. Zudem dauere die Schließung von Bars und Kneipen schon sehr lange an. Der Eingriff in die Berufsfreiheit wiege daher sehr schwer. Das Urteil ist rechtskräftig. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichtshofs sagte, die Entscheidung habe sofortige Folgen, Kneipen und Bars könnten ab Freitag also aufmachen.

Kneipenbesitzer sind nun an die gleichen Regeln wie Restaurants gebunden: Sie müssen um 1 Uhr schließen, einen Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleisten und Kontaktdaten erheben. Für Personal mit Gastkontakt gilt eine Maskenpflicht, ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 50 brauchen Gäste aus mehreren Haushalten am Tisch einen Test.

Dehoga fordert Öffnung von Clubs und Diskotheken

Der Landesgeschäftsführer des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), Thomas Geppert, begrüßte die „längst überfällige Entscheidung“. Die Schutz- und Hygienekonzepte funktionierten auch in Schankwirtschaften. „Ein sicherer Betrieb ist möglich“, sagte er. Dass bisher zu Speisewirtschaften unterschieden worden sei, sei unverhältnismäßig gewesen. Der Dehoga fordere nun auch die Öffnung von Clubs und Diskotheken mit entsprechenden Hygienekonzepten.

(dpa/MK)

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