Lockdown-Ausstieg

Schweiz öffnet Außengastronomie

Freunde trinken Cocktail auf Restaurantterrasse
Trotz steigender Infektionszahlen dürfen Schweizer Gastronomen ihre Terrassen endlich wieder öffnen. (Foto: © iStockphoto)
Die Schweizer Regierung hat den Forderungen der Wirtschaftsverbände nachgegeben: Ab 19. April können Restaurants und Bars ihre Terrassen öffnen. Auch Freizeit- und Kultureinrichtungen dürfen den Betrieb wieder aufnehmen – trotz steigender Infektionszahlen.
Donnerstag, 15.04.2021, 09:30 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Die Schweiz lockert trotz steigender Infektionszahlen die Corona-Regeln ab 19. April. Restaurants und Bars dürfen in ihren Außenbereichen dann auch wieder Gäste bewirten – unter bestimmten Auflagen:

  • Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske darf nur während der Konsumation abgelegt werden;
  • Pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt;
  • Von sämtlichen Person müssen die Kontaktdaten erhoben werden;
  • Zwischen den Tischen muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten oder eine Abschrankung angebracht werden.

Weil viele Gastrobetriebe mit dieser Regelung noch nicht kostendeckend wirtschaften können, wird die wirtschaftliche Unterstützung der Gastrobranche wie bisher fortgeführt.

Regierung gibt Forderungen nach

Auf die Lockerungen hatten die Wirtschaftsverbände seit Tagen gedrungen. Die Regierung gab den Forderungen nach, obwohl die Zahl der gemeldeten Infektionen weiter steigt. Innerhalb von 14 Tagen wurden pro 100 000 Einwohner fast 303 Infektionen gemeldet (Stand Mittwochmorgen). Am Dienstag waren es fast 297 gewesen. Anders als in Deutschland wird in der Schweiz täglich keine Sieben-, sondern nur eine 14-Tage-Inzidenz ermittelt. Etwa acht Prozent der Bevölkerung waren bis Mittwoch vollständig geimpft. „Die Zahlen steigen zwar, aber nicht sehr stark“, sagte Gesundheitsminister Alain Berset. Deshalb sei die Regierung bereit, „etwas mehr Risiken einzugehen.“

Auch Freizeit- und Kulturangebote erlaubt

Auch Freizeitbetriebe mit Innenräumen, etwa Innengehege im Zoo oder Gewächshäuser in botanischen Gärten dürfen daher den Betrieb wieder aufnehmen. Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 100 Gästen erlaubt, mit bis zu 50 Personen in Innenräumen. Theater und Konzerthäuser dürfen nur ein Drittel ihrer Sitzkapazität anbieten.

Fünf Richtwerte vorgesehen

Das Bundesamt für Gesundheit hatte ursprünglich vorgesehen, Lockerungsschritte von fünf Richtwerten abhängig zu machen, darunter die Inzidenz, Krankenhauseinweisungen und Intensivbettenbelegung. Nur einer der fünf Richtwerte wurde allerdings erfüllt: Die Zahl der Intensivpatienten mit Covid-19 lag unter der definierten Grenze.

(BAG/dpa/NZ)

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