Keine Erhöhung

Schweizer Mindestlöhne unverändert

Schweizer Münzen vor Schweizer Wappen
In der Schweiz bleiben die Mindestlöhne im Gastgewerbe bis 2022 coronabedingt eingefroren. (© Fotolia.com/albertczyzewski)
Die Mindestlöhne im Schweizer Gastgewerbe bleiben aufgrund der Corona-Pandemie für die Jahre 2020 und 2021 auf dem Stand von 2019. Erst 2022 soll es wieder eine Erhöhung geben.
Donnerstag, 02.07.2020, 12:00 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

Im Schweizer Gastgewerbe bleiben coronabedingt die Mindestlöhne für 2020 und 2021 auf dem Stand von 2019. Erst 2022 soll es wieder eine Erhöhung um 0.2 Prozent geben. Dies haben die Sozialpartner im Gastgewerbe bekannt gegeben. Viele Betriebe im Gastgewerbe kämpfen derzeit mit existenziellen Problemen. Daher haben die Verbände einstimmig beschlossen, die Mindestlöhne gemäß Art. 10 und 11 des L-GAV für das laufende und das kommende Jahr unverändert auf dem Stand von 2019 zu belassen. Die Vertreter der Sozialpartner zeigen sich erfreut über den gemeinsamen Beschluss, der die Branche in dieser schwierigen Zeit stärken soll.

Aktuell geltende Mindestlöhne bis 2021:

  • Kat. Ia (Mitarbeitende ohne Berufslehre): CHF 3.470.-
  • Kat. Ib (Mitarbeitende ohne Berufslehre, mit Progresso-Attest): CHF 3.675.-
  • Kat. II (Mitarbeitende mit eidg. Berufsattest o.ä.): CHF 3.785.-
  • Kat. IIIa (Mitarbeitende mit eidg. Fähigkeitszeugnis o.ä.): CHF 4.195.-
  • Kat. IIIb (Mitarbeitende mit eidg. Fähigkeitszeugnis und Weiterbildung): CHF 4.295.-
  • Kat. IV (Mitarbeitende mit einer Berufsprüfung): CHF 4.910.-
  • Praktikanten und Praktikantinnen: CHF 2.212.-

(detaillierte Angaben zu den Lohnkategorien siehe www.l-gav.ch)

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