Gastgewerbe vs. Gewerkschaft

Streit um flexiblere Arbeitszeiten wird hitziger

Eine Vielzahl von Uhren
Dem DEHOGA zufolge sind die heutigen Arbeitszeitregelungen kaum noch nachvollziehbar und nicht mehr zeitgemäß. (© lassedesignen/Fotolia)
Nach den Äußerungen des Gewerkschaftsbundes, dass sich Hubert Aiwanger mit seiner Forderung nach flexibleren Arbeitszeiten „im Irrflug“ befände, bezieht der DEHOGA Bayern noch etwas deutlicher Stellung zu diesem Thema.
Freitag, 25.01.2019, 12:09 Uhr, Autor: Thomas Hack

Nachdem der DGB Unterfranken verlauten hat lassen, dass sich der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger mit seiner Forderung nach flexibleren Arbeitszeiten „im Irrflug“ befände, zieht der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern nun verstärkt gegen solche Äußerungen ins Feld. So ließ DEHOGA-Landesgeschäftsführer Thomas Geppert verlauten: „Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat Recht. Das heutige System zur Arbeitszeitregelung geht an der Arbeits- und Lebensrealität von Arbeitnehmern und Unternehmen vorbei.“ Die heutigen Regelungen seien nicht geeignet, die veränderten Bedürfnisse von Arbeitnehmern abzubilden, um die Anforderungen des privaten Lebens mit dem Berufsleben in Einklang zu bringen. Und das System sei nicht geeignet, auch künftig die Bedürfnisse der Gesellschaft, Produkte und Dienstleistungen zu jeder Zeit und an jedem Ort abrufen zu können, zu erfüllen. Darüber hinaus würden die Regelungen nicht die Bedürfnisse einer in Wertschöpfungsketten aufgestellten Wirtschaft abbilden. „Wir brauchen einfache, transparente und flexible Arbeitszeitregelungen. Wir fordern gemeinsam für Arbeitnehmer und Arbeitgeber mehr Flexibilität!“, so Geppert weiter.

„Arbeitszeitregelungen kaum nachvollziehbar und nicht mehr zeitgemäß!“
Diese Regelungen basieren dem DEHOGA zufolge im Wesentlichen auf Anforderungen, die Arbeitnehmer und Unternehmen in den 70er und 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts gehabt hatten. Damals hätte Arbeit darauf beruht, dass alles an einem Ort in einem festgefügten Rahmen erledigt wurde – und das mit einem klaren Anfang und Ende. Mit Einführung der PCs, neuen technologischen Möglichkeiten und neuen Produktionsabläufen über Standort-, Länder- und Zeitgrenzen hinweg sowie neuen Kundenwünschen habe sich die Arbeits- und Lebensrealität jedoch seit Mitte der 80er Jahre massiv verändert. Entsprechend wurden die Regelungen der Arbeitszeit immer wieder ergänzt und angepasst. So sei über die letzten Jahrzehnte ein komplexes System von Arbeitszeitregelungen entstanden, das mittlerweile kaum nachvollziehbar sei und den heutigen und zukünftigen Bedürfnissen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern nicht mehr entspräche.

Die aktuellen Kernforderungen des DEHOGA:

  • Ein neuer gesetzlicher Rahmen unter Beachtung des zulässigen Arbeitszeitvolumens und Ruhezeiten, wie sie die EU-Regelungen vorsehen
  • Eine flexiblere Verteilung der Arbeitszeit – weg von einer eher täglichen Betrachtung hin zu einer wöchentlichen Betrachtung der Arbeitszeit mit maximal 48 Stunden pro Woche bei einer täglichen Mindestruhezeit, die betrieblich entsprechend der jeweiligen Aufgaben und Tätigkeiten festgelegt wird
  • Flexible Lösungen für Wochenend- und Schichtarbeit unter Berücksichtigung der Mitarbeitergesundheit
  • Mehr individueller Spielraum, um die gemeinschaftlichen Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern abbilden zu können
  • Flexible Möglichkeiten, die die spezifischen Bedürfnisse unterschiedlicher Branchen abbilden – es gäbe massive Unterschiede zwischen Landwirtschaft, Industrie, Handel, Handwerk und Dienstleistungen.
  • Abbildung betriebsspezifischer Anforderungen  und Berücksichtigung individueller Bedürfnisse von Arbeitnehmern und Unternehmen
  • Ein gesetzlicher Rahmen, der die Chancen und neuen Anforderungen der Digitalisierung realitäts- und zeitnah abbildet
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