Tariferhöhungen

Tarifeinigung im bayerischen Gastgewerbe

Ab April können sich Beschäftigte des bayerischen Gastgewerbes über einen neuen Entgelttarifvertrag freuen. (Foto © kzenon via Getty Images)
Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern hat zum 1. April einen neuen Entgelttarifvertrag für Bayerns Hotellerie und Gastronomie geschlossen. Tariferhöhungen dürften in den allermeisten Fällen jedoch nur über Preisanpassungen  möglich sein.
Donnerstag, 10.03.2022, 11:14 Uhr, Autor: Karoline Giokas

„Wir wollen damit für Beschäftigte und Auszubildende in Bayerns Hotellerie und Gastronomie ein deutliches Zeichen für die Zukunft unserer Branche setzen“, so Dehoga Bayern Präsidentin Angela Inselkammer zum Abschluss des neuen Entgelttarifvertrags. „Der für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gleichermaßen gute Abschluss berücksichtigt die schwierige Balance zwischen einem erhöhten Entgelt und dem wirtschaftlich überhaupt Möglichen.“

Service ist jeden Cent wert

Dehoga Bayern-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert weist jedoch auch darauf hin, dass in den allermeisten Fällen die Tariferhöhungen nur über eine Preisanpassungen in den Betrieben möglich sein dürften. Geppert wörtlich: „Was viele nicht wissen: Gastgewerbliche Betriebe sind besonders personalintensiv. Um auf denselben Umsatz wie der Einzelhandel zu  kommen, benötigen wir sechs Mal so viele Mitarbeiter. Uns allen sollte aber dieser  Beitrag in unserer so herzlichen Mensch-zu-Mensch-Branche mehr als wert sein.“

Zugleich versichert Geppert jedoch, dass die gebotenen Leistungen auch weiterhin jeden Cent wert seien: „Das bayerische Gastgewerbe hat sich seit jeher durch ein  besonders gutes Preis-Leistungs-Verhältnis ausgezeichnet, und das wird auch  weiterhin so sein. Schließlich wollen wir, dass sich auch künftig jeder einen Besuch im Wirtshaus leisten kann.“

Vor Ort nachgehakt

Anlässlich der stattfindenden Tarifverhandlung hatte der Dehoga Bayern bei seinen Mitgliedern eine Umfrage zum Thema Entgelttarifvertrag durchgeführt. „Diese ergab“, so Geppert, „dass der abgelaufene Entgelttarifvertrag oft nicht das widergespiegelt hat,  was tatsächlich von den Arbeitgebern bereits gezahlt wurde. So haben viele Arbeitgeber bereits deutlich übertariflich ihre Beschäftigten entlohnt.“

Nachdem das Entgelt während der Corona-Krise fast zwei Jahre gleichgeblieben war, wird es nunmehr vom 1. April 2022 bis 31. Dezember 2022 um 7 Prozent, vom 1.  Januar 2023 bis 31. März 2023 um 3,5 Prozent und vom 1. April 2023 bis 31. März  2024 um weitere 5 Prozent erhöht.

Mehr Gehalt in der Ausbildung

In der untersten Tarifgruppe wurde hinsichtlich des  zu erwartenden Mindestlohnes ebenfalls ab 1. April 2022 ein Stundenentgelt von 12,00  Euro vereinbart. Dieses wird ab 1. Oktober 2022 auf 12,15 Euro, ab 1. Januar 2023 auf  12,30 Euro und ab 1. April 2023 auf 12,60 Euro erhöht.

„Besonders am Herzen lagen  uns die Auszubildenden“, so Inselkammer. Hier werden die Ausbildungsvergütungen ab  1. August 2022 bis 31.März 2024 im ersten Ausbildungsjahr von 795 auf 1.000 Euro, im  2. Ausbildungsjahr von 900 auf 1.100 Euro und im 3. Ausbildungsjahr von 1.010 auf  1.200 Euro erhöht. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren.

(Dehoga Bayern/KG)

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