Baden-Württemberg

Testpflicht für Mitarbeiter mit Gästekontakt gefordert

Schnelltests und OP-Masken
Baden-Württemberg setzt sich für eine bundesweite Testpflicht für Mitarbeiter mit Gästekontakt ein. (Foto: © mpix-foto – stock.adobe.com)
Wer mit Gästen in Kontakt kommt, muss aktuell weder den Impfstatus nachweisen noch die angebotenen Selbsttest wahrnehmen. Geht es nach Baden-Württemberg ändert sich das jedoch bald.
Donnerstag, 16.09.2021, 07:58 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Baden-Württemberg macht sich für eine bundesweite Testpflicht von Beschäftigten und Selbstständigen ohne Impf- oder Genesenennachweis stark, wenn sie im Publikumsverkehr arbeiten. Kunden sowie Gäste müssten in fast allen Innenräumen etwa der Gastronomie oder in Kultureinrichtungen einen Nachweis über Impfung, Test oder Genesenenstatus vorlegen, heißt es in einem Antrag für die Gesundheitsministerkonferenz. „Für Beschäftigte der jeweiligen Branchen gelten jedoch weiterhin keine 3G-Pflichten“, so der Antrag weiter. Arbeitgeber hätten Beschäftigten jenseits vom Homeoffice zwar mindestens zweimal pro Woche Tests anzubieten, die Mitarbeiter müssten das Angebot aber nicht annehmen. Gerade bei beruflichen Tätigkeiten, bei denen die Beschäftigten mit von der 3G-Pflicht Betroffenen Kontakt hätten, gebe es „ein Ungleichgewicht der Schutzmaßnahmen“.

Der Antrag soll zunächst auf einer Amtschefkonferenz an diesem Donnerstag und Freitag in Würzburg beraten werden. Eine entsprechende Regelung wurde für das Land bereits beschlossen.

(dpa/NZ)

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