Kennzeichnungspflicht

Tierhaltungslogo: Ministerin fordert Nachbesserungen

Hanka Mittelstädt
Für Brandenburgs Agrarministerin Hanka Mittelstädt sind bei der geplanten staatlichen Tierhaltungskennzeichnung noch Änderungen nötig. (Foto: © picture alliance/dpa | Michael Bahlo)
Brandenburgs Agrarministerin sieht beim geplanten Gesetz erheblichen Gesprächsbedarf. Ohne Änderungen bei Importware und Außer-Haus-Verpflegung hält sie einen Verzicht auf das Gesetz für konsequenter.
Mittwoch, 23.09.2026, 10:47 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Kann der für Anfang 2027 geplante Start des staatlichen Tierhaltungslogos in Deutschland noch platzen? Brandenburgs Agrarministerin Hanka Mittelstädt jedenfalls sieht noch „großen Gesprächsbedarf“. Sollten die angestrebten Nachbesserungen des Gesetzes ausbleiben, plädiert sie dafür, auf das Logo zu verzichten.

Die bereits mehrfach verschobene Kennzeichnung auf Fleisch soll darüber informieren, unter welchen Bedingungen die Tiere gehalten wurden, und so mehr Klarheit für Verbraucher schaffen. Der Start ist Anfang 2027 zunächst für Schweinefleisch vorgesehen. Bislang gibt es bereits freiwillige Haltungskennzeichen auf Waren im Handel. 

Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus vor, künftig auch zum menschlichen Verzehr vorbereitete und verzehrfertige Lebensmittel einzubeziehen – damit würde es auch in der Gastronomie angewendet werden müssen. Ein zentraler Streitpunkt ist die geplante Einbeziehung von Fleisch aus dem Ausland. Die schwarz-rote Koalition will die Kennzeichnungspflicht auch auf ausländische Ware auf dem deutschen Markt ausdehnen. Dagegen hat die EU-Kommission jedoch Einwände erhoben.

Welche Hürden gibt es?

Union und SPD planen mehrere Änderungen an der 2023 noch von der Ampel-Koalition per Gesetz beschlossenen staatlichen Kennzeichnung. Danach soll das Logo nicht nur in Supermärkten, sondern auch in Restaurants zum Einsatz kommen. Zudem soll Fleisch aus dem Ausland in die bisher nur für inländische Erzeugnisse vorgesehene Kennzeichnungspflicht einbezogen werden. Dieser Aspekt wurde wie bei solchen Vorhaben üblich zur Prüfung an die EU-Kommission übermittelt.

Mittelstädt fordert umfassende Regelung

Nach Ansicht der brandenburgischen Agrarministerin ist der Gesetzentwurf ein Schritt in die richtige Richtung – allerdings nur, wenn alle Produktgruppen erfasst werden und keine Lücken für Importware sowie die Außer-Haus-Verpflegung bleiben.

„Bleiben diese Änderungen aus, insbesondere die Einbeziehung ausländischer Ware, hilft die Regelung den Tierhaltern nicht“, betont Mittelstädt. „Für mich gilt: Wir brauchen Wettbewerbsgerechtigkeit, echte Marktchancen und eine Stärkung unserer regionalen Landwirtschaft.“ 

Lasse sich dies nicht erreichen, wäre es aus Sicht Mittelstädts konsequenter, ganz auf das Gesetz zu verzichten.

Tierhaltungslogo soll auch die Gastronomie betreffen

Für das Gastgewerbe ist vor allem die geplante Ausweitung auf die Außer-Haus-Verpflegung relevant. Nach den Plänen der Koalition soll das staatliche Tierhaltungslogo künftig nicht nur im Supermarkt, sondern auch in Restaurants zum Einsatz kommen.

Vorgesehen ist, dass Informationen zur Haltungsform beispielsweise über Speisekarten, Preisverzeichnisse, Aushänge oder digitale Angebote bereitgestellt werden können. Nach Angaben des Ministeriums könnten rund 100.000 Gaststätten betroffen sein. Da Restaurants Fleisch häufig etwa wöchentlich einkaufen, könnten Angaben in Speisekarten oder auf Preistafeln im Schnitt ebenfalls einmal pro Woche angepasst werden müssen.

Gegen diese Ausweitung gibt es bereits seit längerem Widerstand aus der Branche. Ein Bündnis aus Gastronomie, Industrie, Handwerk und Gemeinschaftsverpflegung hatte vor zusätzlichem bürokratischem und finanziellem Aufwand gewarnt. Nach Einschätzung der Verbände wären unter anderem neue IT-Lösungen, eine umfassende Rückverfolgung sowie Anpassungen von Speisekarten, Apps und Bestellsystemen erforderlich.

Auch der Dehoga hatte sich kritisch zur geplanten Kennzeichnungspflicht in Restaurants und Kantinen geäußert und insbesondere auf den Dokumentationsaufwand sowie die notwendige Flexibilität bei Lieferantenwechseln verwiesen.

Fünf Kategorien vorgesehen

Das staatliche Kennzeichnungssystem soll fünf Kategorien umfassen. Sie reichen von der Stufe „Stall“ mit den gesetzlichen Mindestanforderungen bis zu „Bio“.

Eine freiwillige Kennzeichnung der Supermarktketten gibt es bereits seit 2019. Sie umfasst inzwischen Fleisch von Schweinen, Rindern und Geflügel und verwendet die gleichen Stufen.

Agrarminister beraten in Würzburg

Die Agrarminister des Bundes und der 16 Bundesländer kommen am Donnerstag und Freitag in Würzburg zusammen. Brandenburg übernimmt 2027 den Vorsitz der Agrarministerkonferenz, den derzeit Bayern innehat.

Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber (CSU) hatte sich Anfang des Jahres bereits kritisch zu den Plänen der schwarz-roten Koalition im Bund geäußert, das staatliche Tierhaltungslogo mit Nachbesserungen 2027 als verpflichtende Kennzeichnung einzuführen. "Ich prophezeie, dass es wieder nicht gelingen wird", hatte sie gesagt.

Brandenburgs Bauernpräsident Henrik Wendorff fordert ebenfalls, ausländische Waren einzubeziehen. Andernfalls müsse man von dem Gesetz Abstand nehmen, da deutschen Landwirten Wettbewerbsnachteile drohten.

(dpa/SAKL)

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