Kennzeichnungspflicht

Tierhaltungslogo soll in Restaurants kommen

Gruppe im Restaurant bekommt Speisekarte von Kellnerin
Gastronomiebetriebe könnten künftig verpflichtet werden, das Tierhaltungslogo direkt auf ihren Speisekarten auszuweisen und Gästen damit zusätzliche Informationen zur Herkunft von Fleisch zu liefern. (Foto: © dglimages/stock.adobe.com)
Nach vielen Verzögerungen soll beim Fleischkauf bald ein amtliches Siegel über Bedingungen in den Ställen informieren. Auch für Speisekarten in Gaststätten und Imbissen ist ein solches Logo geplant.
Dienstag, 21.04.2026, 13:57 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Aus den Supermärkten kennen es viele schon: Beim Kotelett zeigen Packungsetiketten mit dem Aufdruck „Haltungsform“, wie das Schwein einst im Stall lebte. Nach langem Gezerre soll jetzt im nächsten Jahr auch eine staatliche Kennzeichnung dafür starten – und zwar nicht nur in den Kühltheken.

Auch fürs Jägerschnitzel im Restaurant oder den Krustenbraten in der Kantine soll man einheitliche Informationen dazu bekommen. Die schwarz-rote Koalition will das schon geltende Gesetz zum Tierhaltungslogo dafür kräftig umkrempeln.

Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) stößt dies jetzt konkret an und legte einen Entwurf mit mehreren Änderungen am bestehenden Modell vor. Ziele sind demnach „eine vereinfachte Umsetzung“ in der Praxis für alle Beteiligten und zugleich auch mehr „Sichtbarkeit“ des staatlichen Logos überall dort, wo es Fleisch gibt.

 Dafür soll Fleisch aus dem Ausland in die bisher nur für inländische Erzeugnisse vorgesehene Kennzeichnungspflicht einbezogen werden. Und eingeführt werden soll es außer im Supermarkt gleich auch in der Gastronomie

System mit fünf Haltungsform-Stufen

„In der Außer-Haus-Verpflegung gibt es üblicherweise nur wenige bis keine Informationen zu den Haltungsbedingungen der Tiere, von denen die Lebensmittel stammen“, heißt es in dem Referentenentwurf des Ministeriums. Um dem Verbraucherwunsch nach mehr Transparenz nachzukommen, soll die Kennzeichnung deswegen auch auf diesen Bereich ausgeweitet werden. 

Konkret geht es darum, dass auch in Speisekarten, Preisverzeichnissen oder Aushängen das künftige Logo zur Haltungsform der Tiere zu finden sein soll – etwa zu Kriterien wie Platz und frischer Außenluft im Stall. Damit könnten Gäste in Restaurants, Kantinen oder am Imbiss „eine informierte Kaufentscheidung“ treffen.

Erkennbar sein soll dies an fünf Kategorien von der Stufe „Stall“ mit den gesetzlichen Mindestanforderungen bis „Bio“. Das System steht schon jetzt im Gesetz und sollte zunächst nur für frisches Schweinefleisch im Handel gelten.

Wie oft muss die Speisekarte geändert werden?

Mit den neuen Plänen soll das staatliche Logo nach langer politischer Blockade auch überhaupt ins Laufen kommen. Der Start der Kennzeichnung, die 2023 noch von der Ampel-Koalition per Gesetz beschlossen wurde, wurde mehrmals verschoben – von August 2025 zuletzt auf Anfang 2027.

In den Supermärkten gibt es seit 2019 eine freiwillige Kennzeichnung der Handelsketten. Sie hat die gleichen Stufen und umfasst schon Fleisch von Schwein, Rind und Geflügel. 

Die Anwendung in der Außer-Haus-Verpflegung mit wechselnden Gerichten ist dabei keine ganz einfache Sache. Nicht gelten soll die Kennzeichnung für „eher getränkegeprägte Gastronomiebetriebe“ und Gaststätten, die keine Gerichte mit Schweinefleisch anbieten. Betroffen sein dürften rund 100.000 Gaststätten, schätzt das Ministerium.

Restaurants kauften ihr Fleisch etwa wöchentlich ein, oft gebe es feste Verträge mit Lieferanten, um gleiche Qualität, verlässlichen Nachschub und günstigere Einkaufspreise zu sichern. Daher dürften Angaben in Speisekarten oder Preistafeln im Schnitt einmal pro Woche aktualisiert werden.

Keine Kennzeichnung für Bolognese-Sauce

Dabei soll die Kennzeichnung nicht – wie im Supermarkt – direkt am Produkt oder in der Nähe angebracht werden. Zur Erleichterung soll es verschiedene Möglichkeiten geben: auf Speisekarten zum Blättern oder digital. Möglich wären auch Hinweise an der Theke, dass man die Haltungsformen auf Anfrage einsehen kann.

Bei Schweinefleischrouladen soll nur das Fleisch gekennzeichnet werden müssen, nicht nötig wäre es für eingewickelten Speck zur Geschmacksgebung – und auch nicht für Fleisch in Tortellini, Maultauschen oder Bolognese-Saucen.

Die Tierschutzorganisation Vier Pfoten nannte die Ausdehnung auf Restaurants und Co. einen wichtigen Schritt. Denn große Fleischmengen würden bisher komplett ungekennzeichnet in der Gastronomie verkauft. Wichtig wäre, dass die Kennzeichnung ausgeschrieben und klar dem Gericht zuzuordnen sei und nicht versteckt hinter einer kleinen Fußnote auf der letzten Seite der Speisekarte.

Logo soll umgestaltet werden 

Die Gesetzespläne sehen auch eine geänderte Gestaltung des Logos vor. Es soll weiter neutral in Schwarz-Weiß gehalten sein. In einem etwas schmaleren abgerundeten Rechteck soll nun statt „Tierhaltung“ aber in Großbuchstaben „Staatliche Tierhaltungskennzeichnung“ stehen.

Die jeweilige Stufe soll ein fettgedruckter Haken in einem Kreis markieren. Regulär soll angegeben werden können, dass Fleisch „mindestens“ aus der markierten Haltungsform stammt.

Dies greift Forderungen der Branche nach einer flexibleren Handhabung des Systems auf. Wenn sie Fleisch abverkaufen wollen, können Anbieter es so nicht mit der tatsächlichen, sondern einer schlechteren Haltungsform kennzeichnen, die damit „mindestens“ gegeben ist.

Die Koalition will zudem regeln, dass die Kennzeichnung auch für Fleisch aus dem Ausland gilt. Wegen europarechtlicher Zweifel wurde bisher darauf verzichtet – die geplatzte Pkw-Maut lässt grüßen.

Kritik aus Gastronomie und Foodservice

Die geplante Ausweitung des Tierhaltungslogos stößt in der Branche bereits seit längerem auf Widerstand. Verbände aus Gastronomie und Foodservice sehen die Umsetzung kritisch und warnen vor zusätzlichem bürokratischem Aufwand. Insbesondere in der Außer-Haus-Verpflegung seien die Anforderungen an Beschaffung, Dokumentation und Kennzeichnung deutlich komplexer als im Einzelhandel.

Zudem wird befürchtet, dass die neuen Vorgaben für Betriebe mit zusätzlichem organisatorischem und wirtschaftlichem Druck verbunden sein könnten. „Die Maßnahme würde enorme Bürokratie schaffen, ohne einen spürbaren Mehrwert für Gäste oder Tierwohl zu liefern“, heißt es in einem gemeinsamen Positionspapier des Bundesverbands der Systemgastronomie (BdS), des Dehoga Bundesverbands, des Deutschen Tiefkühlinstitut (dti) sowie des Grosshandelsverbands Foodservice (GVF).

Trotz der Kritik hält die Politik jedoch an dem Vorhaben fest und begründet dies mit dem steigenden Informationsbedarf der Verbraucher sowie dem Ziel, mehr Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu schaffen.

(dpa/SAKL)

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