Corona-Hilfen

Überbrückungshilfe III Plus: Jetzt beantragen

Deckblatt für Antrag auf Überbrückungshilfe
Die Überbrückungshilfe III Plus wurde bis Ende des Jahres verlängert. Anträge können ab sofort gestellt werden. (Foto: © ImagESine – stock.adobe.com)
Hoteliers und Gastronomen können ab heute die Überbrückungshilfe III Plus für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 beantragen. Auch von Flut und Pandemie betroffene Unternehmen sind antragsberechtigt.
Donnerstag, 07.10.2021, 09:50 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen können für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember ab sofort Anträge für die Überbrückungshilfe III Plus stellen. Die bis Jahresende verlängerte Hilfe ist inhaltlich nahezu unverändert zur Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis September. Auch von der Flut betroffene Unternehmen sind antragsberechtigt.

Antragsstellung: Alles beim Alten

Hat ein Betrieb bereits die Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis September 2021 erhalten, kann die Förderung für die Verlängerungsmonate Oktober bis Dezember 2021 einfach über einen Änderungsantrag erhalten. Alle Unternehmen, die bislang noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus gestellt haben, können jetzt einen Erstantrag für die volle Förderperiode Juli bis Dezember 2021 stellen. Die Anträge sind durch prüfende Dritte über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de einzureichen. Die Antragsfrist wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

(BMWi/NZ)

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