Tourismus

Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern wieder möglich

Ahlbecker Strand MV
Ab dem 4. Juni heißt der Ahlbecker Strand in Mecklenburg-Vorpommern wieder alle Gäste willkommen. (Foto: © motivthueringen8/stock.adobe.com)
Mit dem Sinken des Sieben-Tage-Inzidenzwertes sind einige Lockerungen in Mecklenburg-Vorpommern verbunden. Weitere kommen in den nächsten Tagen und Wochen hinzu – eine Übersicht, wann was im Nordosten öffnen soll:
Donnerstag, 27.05.2021, 09:30 Uhr, Autor: Martina Kalus

Mecklenburg-Vorpommern öffnet den Tourismus in drei großen Schritten, wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) erläuterte. Von diesem Freitag (28. Mai) an dürfen zunächst Einwohner wieder Urlaub im eigenen Bundesland machen. Ab 4. Juni sind auswärtige Übernachtungsgäste wieder erlaubt und eine Woche später, am 11. Juni, wird auch der Tagestourismus wieder möglich. Auch internationale Gäste könnten wieder kommen, sie müssten aber die geltenden Quarantänebestimmungen beachten.

Wann öffnet was?

28. Mai: Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns können wieder im eigenen Bundesland Urlaub machen.

1. Juni: Fitnessstudios dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Ebenfalls öffnen Freibäder, Museen, Gedenkstätten, Ausstellungen, Bibliotheken und Archive wieder, der Breitensport ist im Freien mit bis zu 25 Menschen erlaubt; im Innenbereich sind es 15. Musik und Jugendkunstschulen dürfen Angebote für bis zu 15 Menschen im Innenbereich machen; im Außenbereich sind es 25. Veranstaltungen wie etwa Open-Airs sind nach einer Einzelfallgenehmigung grundsätzlich wieder möglich. Draußen dürfen maximal 250 Menschen zusammenkommen, drinnen 100.

4. Juni: Menschen aus allen anderen Regionen Deutschlands dürfen wieder in Mecklenburg-Vorpommern Urlaub machen.

7. Juni: Laienmusikensembles und Chöre dürfen mit maximal 25 Musikern im Freien proben.

11. Juni: Der Tagestourismus wird wieder möglich. Menschen dürfen aus allen Regionen Deutschlands auch nur für einen Tag nach Mecklenburg-Vorpommern kommen.

21. Juni: Die Zulassungsbeschränkung bei Veranstaltungen wird erweitert. Dann sind maximal 600 Menschen bei Außenveranstaltungen erlaubt, 200 im Innenbereich. Theater, Opern und Konzerthäuser dürfen wieder öffnen. Das trifft auch für Kinos zu. Bei Musik- und Jugendkunstschulen darf es wieder Auftritte geben – drinnen und draußen.

22. Juni: Der Wettkampfbetrieb soll im Breitensport wieder möglich sein. Zudem sollen Profisportler wieder vor Zuschauern spielen dürfen.

13. Juli: Die Zulassungsbeschränkung bei Veranstaltungen soll erneut ausgebaut werden. Draußen sind maximal 800 Menschen zulässig, sofern diese sitzen, maximal 200 bei Veranstaltungen ohne Sitzplätze. Im Innenbereich sind maximal 100 Menschen ohne feste Sitzplätze erlaubt. Chöre, Musikensembles und Tanzgruppen dürfen auch im Innenbereich mit maximal 15 Menschen proben. Eine Testpflicht soll es weiterhin geben.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig sagte, die Öffnungsschritte seien möglich, weil die Corona-Infektionszahlen zuletzt stark gesunken seien. Seit nunmehr einer Woche liege die Sieben-Tage-Inzidenz im Nordosten stabil unter 50.

(dpa/MK)

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