Baden-Württemberg

Verwirrung um Corona-Regeln

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Das Hin- und Her von Grün-Schwarz bei der coronabedingten Zutrittsregelung hat nach Auffassung des Hotel- und Gaststättenverbands in der Branche für finanzielle Einbußen gesorgt. (Foto: © Bihlmayerfotografie/stock.adobe.com)
Mit den neuen Corona-Regeln wollte sich Baden-Württemberg als Vorreiter im Kampf gegen das Coronavirus positionieren. Doch nun weichen immer mehr Ausnahmen die Verordnung auf. Es herrscht Chaos.
Montag, 06.12.2021, 14:07 Uhr, Autor: Martina Kalus

Hier Testpflicht, dort nur eingeschränkt, anfangs für alle Geimpften, dann für die meisten, zuletzt nur noch für einige: Für das Hin und Hin- und Her bei den Ausnahmeregelungen von der Corona-Testpflicht muss die Landesregierung Baden-Württemberg, vor allem Gesundheitsminister Manne Lucha, harsche Kritik einstecken. Der Hotel- und Gaststättenverband befürchtet, dass die nachträglichen Anpassungen auf Kosten der Branche gehen.

Regeln angepasst

Nach der erst am späten Vorabend veröffentlichten neuen Verordnung sollten die neuen Regeln nicht nur das Leben ungeimpfter Menschen weiter einschränken, auch der Alltag etlicher Geimpfter und Genesener im Südwesten wäre damit so stark betroffen wie bislang in kaum einem anderen Bundesland.

Allerdings wurden die neuen Regeln inzwischen für Menschen mit einer Auffrischungsimpfung (Booster) entschärft. Für sie entfällt die Testpflicht an vielen Orten. Das gilt auch für Genesene, wenn die Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt, sowie für Geimpfte, deren abgeschlossene Grundimmunisierung höchstens sechs Monate her ist. Die Grundimmunisierung gilt 14 Tage nach der letzten erforderlichen Einzelimpfung als abgeschlossen. Bei „Boosterimpfungen“ gilt die Ausnahme von der Testpflicht sofort.

Wirtschaftlicher Schaden

Die Politik habe wirtschaftlichen Schaden angerichtet, kritisierte der Gastronomieverband Dehoga. Zahlreiche Gäste hätten am Wochenende wegen der Einschränkungen ihre Tische oder Zimmer abgesagt, weil unklar gewesen sei, was nun eigentlich gelte. Allerdings begrüßte der Branchenverband auch die Korrekturen. Gastronomen könnten nun trotz der aktuellen Einschränkungen ihren Geschäftsbetrieb geöffnet lassen. „Das ist eine gute Nachricht vor allem für die Beschäftigten, denen Kurzarbeit dadurch erspart bleibt“, heißt es auf der Dehoga-Internetseite.

Die Corona-Verordnung wurde erst am späten Freitagabend, ein Tag vor Inkrafttreten, veröffentlicht und die Ausnahmen von der Testpflicht am Sonntag – ein Tag nach Inkrafttreten der Regelungen. Deshalb habe die Landesregierung die Behörden angewiesen, Corona-Verstöße zunächst nicht zu ahnden. „Baden-Württemberg hat nun eine Verordnung, die faktisch nicht gilt“, sagte SPD-Partei- und Fraktionschef Andreas Stoch,

(dpa/MK)

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