Dehoga Bayern

Wegfall der Maskenpflicht: Gastgewerbe atmet auf

Maskenpflicht beendet
Nach dem 2. April wird die Maskenpflicht nur noch im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, in Pflegeheimen und Kliniken gelten. (Foto: © blende11.photo/stock.adobe.com)
Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern begrüßt die Entscheidung der bayerischen Staatsregierung, den bundesweiten Regelungen zu folgen und ab dem Wochenende nur noch den Corona-Basisschutz umzusetzen.
Dienstag, 29.03.2022, 14:15 Uhr, Autor: Martina Kalus

Ab dem 2. April werden in Bayern sämtliche Corona-Regelungen fallen. So wird die Maskenpflicht nur noch im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, in Pflegeheimen und Kliniken sowie eine Testpflicht im Pflegebereich und in Schulen gelten. „In zwei leidvollen Jahren haben wir viel gelernt, wie wir mit dem Virus leben können. Nun liegt es in der freien Entscheidung eines jeden, seiner Verantwortung sich selbst und anderen gegenüber gerecht zu werden“, so Dehoga Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer, die sich zugleich sicher ist, dass Bayerns Gastgeber verantwortungsbewusst mit der neuen Situation umgehen werden: „Wir waren immer Teil der Lösung, unsere Betriebe waren nie Infektionstreiber und wir werden auch weiterhin unseren Gästen sichere Wohlfühlorte bieten.“

Dehoga Bayern-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert ergänzt: „Heute ist der beste Tag seit zwei Jahren: Endlich wagen wir den Schritt zurück zu mehr Freiheit und Normalität. Mir ist bewusst, dass es auch Rückschritte geben kann, schließlich weiß niemand von uns, wie sich das Virus weiter verhalten wird. Doch wir haben gelernt damit umzugehen und auf neue Situationen schnell zu reagieren. Deswegen sprechen wir auch keine zentrale Empfehlung für alle gastgewerblichen Betriebe aus, was ab dem 3. April zu tun ist. Wir gehen jedoch davon aus, dass es künftig in den meisten Betrieben keine Zugangsbeschränkungen oder Maskenpflicht mehr geben wird. Endlich können wir wieder Gastgeber für alle sein.“

(Dehoga Bayern/MK)

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