Fachkräftesicherung

Westbalkanregelung: Droht der Hospitality ein Engpass?

Mitarbeiter Hotel
Die Bundesregierung will das Kontingent der Westbalkanregelung ab 2027 halbieren. Die BA warnt vor Folgen für den Arbeitsmarkt und die Gastronomie. (Foto: © Pressmaster via Getty Images)
Die Bundesregierung will die Zahl der Arbeitskräfte, die über die Westbalkanregelung nach Deutschland kommen dürfen, ab 2027 halbieren. Die Bundesagentur für Arbeit warnt vor Folgen für den Arbeitsmarkt. Auch für Hotellerie und Gastronomie könnte die geplante Kürzung die Personalsuche erschweren.
Donnerstag, 22.10.2026, 12:24 Uhr, Autor: Karoline Giokas

Die Bundesregierung plant, das jährliche Kontingent der Westbalkanregelung von derzeit 50.000 auf 25.000 Zustimmungen ab Januar 2027 zu reduzieren. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) spricht sich gegen die Kürzung aus. Auch die Denkfabrik Zukunft der Gastwelt (DZG) sieht die geplante Begrenzung kritisch und warnt vor Folgen für personalintensive Branchen wie Hotellerie und Gastronomie.

Die Westbalkanregelung ermöglicht Staatsangehörigen aus sechs Ländern unter bestimmten Voraussetzungen einen erleichterten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie gilt für unterschiedliche Beschäftigungsarten und setzt keine formale berufliche Qualifikation voraus.

Wie stark die Regelung genutzt wird, zeigen aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit: Im September 2026 waren rund 546.000 Staatsangehörige aus den Westbalkanstaaten in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Innerhalb von fünf Jahren ist ihre Zahl damit um rund 170.000 gestiegen.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit sind 53 Prozent dieser Beschäftigten – rund 287.000 Menschen – mindestens auf Fachkraftniveau tätig, obwohl die Regelung keinen formalen Berufsabschluss voraussetzt. Rund 45 Prozent dieser Beschäftigten arbeiten in einem sogenannten Engpassberuf, in dem die Besetzung offener Stellen besonders schwierig ist.

Dazu zählen unter anderem Tätigkeiten im Baugewerbe, in Transport und Logistik, in der Pflege sowie in der Gastronomie.

Bedeutung für das Gastgewerbe

13 %

Nach Angaben der Denkfabrik Zukunft der Gastwelt entfallen rund 13 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse im Zusammenhang mit der Westbalkanregelung auf den Hospitality-Sektor.

Rund 2,2 Mio.

Menschen arbeiten laut DEHOGA insgesamt im deutschen Gastgewerbe.

Die BA warnt deshalb vor negativen Folgen einer Kontingentkürzung. Das bisherige Kontingent habe bereits 2025 nicht ausgereicht, um alle Anträge zu berücksichtigen. Auch 2026 werde es voraussichtlich noch vor Jahresende ausgeschöpft. Aus Sicht der Behörde könnte eine Halbierung die Arbeitskräftesuche für Unternehmen zusätzlich erschweren und den Fachkräftemangel verschärfen.

Hotellerie und Gastronomie könnten besonders betroffen sein

Auch für die Gastwelt hat die Regelung eine wichtige Bedeutung. Nach Angaben der DZG entfallen rund 13 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse im Zusammenhang mit der Westbalkanregelung auf den Hospitality-Sektor. Die Denkfabrik schätzt, dass die geplante Halbierung rechnerisch zu mehr als 3.000 weniger Zustimmungen pro Jahr für diesen Bereich führen könnte.

Die möglichen Folgen reichen nach Einschätzung der DZG über einzelne unbesetzte Stellen hinaus. Wenn Betriebe nicht genügend Mitarbeiter finden, könnten Restaurants ihre Öffnungszeiten reduzieren und Hotels Zimmer nicht anbieten. Besonders in touristischen und ländlichen Regionen könne sich dies auf die wirtschaftliche Entwicklung auswirken.

Die Denkfabrik unterstützt grundsätzlich das Ziel, die Erwerbsmigration gezielter zu steuern und inländische Arbeitskräftepotenziale besser auszuschöpfen. Eine pauschale Kürzung ohne ausreichende Berücksichtigung des tatsächlichen Bedarfs hält sie jedoch für den falschen Ansatz.

Forderung nach flexibler Steuerung der Arbeitsmigration

Statt einer starren Obergrenze plädiert die DZG für ein flexibles, datenbasiertes Kontingent, das den Arbeitskräftebedarf einzelner Branchen und Regionen berücksichtigt. Auch saisonale Schwankungen sollten dabei eine Rolle spielen. Eine regelmäßige Evaluation könnte zeigen, ob die Regelung den tatsächlichen Bedarf weiterhin abdeckt.

Westbalkanregelung im Überblick

Die wichtigsten Fakten zur geplanten Änderung ab 2027

Wer kann die Regelung nutzen?

Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien.

Welche Beschäftigungen sind möglich?

Die Regelung gilt grundsätzlich für alle Arten von Beschäftigung, auch für Helfertätigkeiten. Eine formale Qualifikation ist nicht vorgeschrieben. Weitere Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

Was soll sich ändern?

Das jährliche Kontingent soll zum 1. Januar 2027 von 50.000 auf 25.000 Zustimmungen sinken.

Wie viele Menschen sind bereits beschäftigt?

Laut Bundesagentur für Arbeit waren im September 2026 rund 546.000 Staatsangehörige der sechs Westbalkanstaaten in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Darüber hinaus spricht sich die Denkfabrik für verbindliche Qualitätsstandards bei den Arbeitgebern aus. Dazu zählen aus ihrer Sicht Unterstützung bei der Wohnungssuche, Sprachförderung und Ausbildung.

Die Bundesagentur für Arbeit setzt sich unterdessen im laufenden Anhörungsverfahren für die Beibehaltung des bisherigen Kontingents von 50.000 Zustimmungen ein. Ob die Bundesregierung an der geplanten Halbierung festhält, ist für die betroffenen Branchen von erheblicher Bedeutung.

(dpa/Bundesagentur für Arbeit/Denkfabrik Zukunft Gastwelt/KAGI)

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