Rechtssprechung

9 verrückte Gerichtsurteile gegen Gäste und Touristen

Richter denkt an Karneval, während Mann vor ihm weinend bettelt
Wer kennt ihn nicht, den unangenehmen Gast, der sich über die unmöglichsten Dinge beschwert. Nicht selten landen verrückte Beschwerdefälle sogar vor Gericht.
Donnerstag, 23.03.2017, 10:33 Uhr, Autor: Markus Jergler

Richter ist manchmal ein sehr amüsanter Beruf. Klar, jeder Mensch ist anders und jeder hat unterschiedliche Ansprüche und Bedürfnisse, auch was einen Urlaub, einen Hotel- oder Restaurantbesuch angeht. Doch womit manche Menschen vor Gericht ziehen, um Justitias Hilfe zu erbitten, ist einfach nur lachhaft. Biztravel hat die komischsten Rechtsstreitigkeiten der Tourismusbranche zusammengetragen. Hier sind die 10 kuriosesten Fälle:

  • Es ist verständlich, dass man so schnell wie möglich an sein Reiseziel möchte. Wenn jedoch unerwartet jemand auf dem Flug stirbt, kann das die Weiterreise schon mal verzögern. So zum Beispiel bei einem Passagier, der durch den Todesfall seinen Anschlussflug verpasste. Die Erstattung von 80 Euro genügte dem Mann nicht und er klagte vor dem Frankfurter Amtsgericht auf weitere 400 Euro. Doch ein Todesfall im Flugzeug sei nichts, was man der Airline vorwerfen könnte, so der Richter.
  • In der Gastronomie ist es weit verbreitet, dass ein Kellner sein Trinkgeld mit anderen Kollegen teilt. Allerdings ist das kein Muss. Der Kellner darf laut Gerichtsurteil sein Trinkgeld behalten. Das Gericht entschied, dass es sich bei dem Trinkgeld um eine persönliche Zuwendung aus einer bestimmten Motivationslage heraus handelt.
  • Flughafenmitarbeiter gehen bekanntlich nicht gerade zimperlich mit Koffern um. Das bekam auch ein Passagier zu spüren, der von Lamezia Terme über Rom nach Frankfurt flog. Der Koffer des Gastes blieb in Rom. Die Weinflaschen darin gingen durch das Handling kaputt und die Oliven und Salamis, die sich ebenfalls darin befanden, wurde dadurch bestimmt nicht besser. Weil sich somit ein unangenehmer Geruch entwickelte, wurde der Koffer vernichtet. Logisch, dass der Passagier auf Schadensersatz klagte, doch ohne Erfolg, wie das Landgericht Frankfurt urteilte.
  • Wer in seinem gebuchten Hotel auf nackte Menschen trifft, der kann sein Geld zurückfordern, zumindest teilweise. So ging es einem Ehepaar aus Kuba. Durch die regelmäßigen nackten Tatsachen fühlte dieses sich gestört und reiste vorzeitig ab. Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt wurde dem Ehepaar eine Reisepreisminderung von 20 Prozent zugesprochen.
  • Klar, auf einem Langstreckenflug neben einem Schnarcher zu sitzen ist nicht besonders angenehm. Doch die Fluggesellschaft auf eine Minderung des Flugpreises zu verklagen, hat wohl nur wenig Aussicht auf Erfolg. Der Meinung ist auch das Amtsgericht Frankfurt: Schnarcher seien eine Unannehmlichkeit, aber kein Reisemangel.
  • Dass die Verpflegung im Flugzeug nicht immer lecker ist, ist kein Geheimnis. Ein Franzose bekam jedoch von der Fluggesellschaft Air France ein schwarzes Getränk vorgesetzt, das garantiert kein Kaffee war. Gleich nach der Landung wurde der Fluggast in ein Krankenhaus eingeliefert und an der Speiseröhre operiert. Er bekam 46.000 Schmerzensgeld von Air France, seine Krankenkasse erhielt 100.000 Euro.
  • Die meisten Menschen fliegen in den Urlaub, um die fremde Kultur und die Menschen darin kennen zu lernen. Ein deutsches Pärchen fühlte sich von den vielen Einheimischen auf Mauritius jedoch gestört und verklagte den Veranstalter. Das Amtsgericht Aschaffenburg konnte in der Anwesenheit der Einheimischen jedoch keinen Grund für eine getrübte Urlaubsfreude erkennen. Die Klage wurde abgewiesen.
  • Wer während des Ramadan in den Oman fliegt, sollte sich vorher darüber informieren, was es genau mit dem Ramadan auf sich hat. So sind auch für die Touristen dort Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit untersagt, zumindest tagsüber. Ein Paar, das im Reisebüro zwar erklärte zu wissen, was es mit dem Ramadan auf sich habe, wollte den gezahlten Betrag zurückerstattet haben. Und tatsächlich, das Gericht entschied, das Reisebüro hätte intensiver nach den Ramadan-Kenntnissen des Paares fragen müssen. So durfte das Paar 10 Prozent des Reisepreises zurückfordern.
  • Bei einer Schiffsreise von Vancouver nach Auckland kann es natürlich auch mal kalt werden. Doch abfinden muss man sich damit noch lange nicht. Ein deutsches Ehepaar klagte bei eben jener Reise auf Schadensersatz und Minderung des Reisepreises. Die Temperatur sei nie über 20 Grad Celsius gestiegen und die kühle Luft sei in die Kabine geweht. Das Oberlandesgericht Koblenz sprach den beiden 1.500 Euro zu. (Biztravel.de/MJ)
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