Rechtsverstöße
Arbeitsschutz? Fehlanzeige!
In Nordrhein-Westfalen wurden mit Hilfe von Kontrollen durch die Arbeitsschutzverwaltung und des Zolls erschütternde Zahlen aufgedeckt. Bei 80 Prozent aller gastronomischen Betriebe gibt es Beanstandungen.
Wie haufe.de berichtet, konnte nicht nur bei den Arbeitszeiten, sondern auch bei der Bezahlung und wegen fehlender Arbeitsverträge Verstöße gegen den Arbeitsschutz festgestellt werden. Neben der Missachtung von Pausenregelungen und zu kurzen Ruhezeiten wurden vor allem folgende Gegebenheiten registriert:
- NRW hat insgesamt 44.000 gastronomische Betriebsstätten.
- Kontrolliert wurden 146 „risikoorientierte“ Betriebe.
- In beinahe 80 Prozent der kontrollierten Hotels, Kneipen und Restaurants gab es Mängel bezüglich Arbeitsschutz des Arbeitsschutzes.
- In rund 30 Prozent der Betriebe wurde die täglich erlaubte Arbeitszeit von zehn Stunden überschritten.
- Bei 40 Prozent wurden Verstöße gegen den Mindestlohn oder Schwarzarbeit festgestellt.
Die Gastronomie hat stark mit Personal- und Fachkräftemangel zu kämpfen. Hier wird sehr häufig versucht, mit der Missachtung arbeitsrechtlicher Vorgaben entgegenzuwirken.