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Auch Italien sagt Airbnb den Kampf an

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Auch Venedig und Florenz gehören jetzt zur großen Anti-Airbnb-Allianz, die die EU zu strengeren Regeln zwingen will. (© AlesiaKan/stock.adobe.com)
Italien hat beschlossen, gegen die unkontrollierte Weitervermietung von Wohnraum vorzugehen. Die Regierung will mit neuen Anti-Airbnb-Gesetzen die Hotellerie stärken und den Massentourismus eindämmen.
Dienstag, 11.02.2020, 10:47 Uhr, Autor: Thomas Hack

Italien leidet unter Massentourismus und sieht einen der Gründe für dieses Phänomen in Plattformen wie Airbnb, die Touristen private Apartments vermitteln. Jetzt will die Regierung an einem Gesetz feilen, mit welchem die Zahl dieser Wohnungen begrenzt wird, wie das Südtiroler Portal stol.it berichtet. Zudem soll damit vermieden werden, das Hotels und Pensionen die Leidtragenden solcher Weitervermietungen sind. Konkret will Tourismus- und Kulturminister Dario Franceschini eine Höchstgrenze an Apartments vorgeben, die schließlich unter dem Begriff „Bed & Breakfast“ eingetragen und vermietet werden dürfen. Ein begünstigter Steuersatz für solche Wohnungen sollte lediglich für Personen dienen, die im Höchstfall drei Wohnungen vermieten, ließ die römische Tageszeitung „Il Messaggero“ dazu verlauten.

„Eine zeitliche Grenze setzen“

Zudem sollten die italienischen Kommunen mehr Kompetenzen bei der Lizenzvergabe in den Innenstädten erhalten, heißt es im Bericht weiter. „Man müsste eine zeitliche Grenze für die an Touristen vermittelten Wohnungen setzen. Zum Beispiel könnte man die Regel einführen, dass man lediglich 100 Tage im Jahr an Touristen vermieten darf. Damit wäre es günstiger, Wohnungen längerfristig zu vermieten. Wir wollen ein dementsprechendes Gesetz der Region Venetien und der Regierung in Rom vorschlagen, damit es zu einer Lösung kommt“, soll dieser Tage der Bürgermeister von Venedig, Luigi Brugnaro, dazu erläutert haben. Auch Venedig und Florenz haben sich mittlerweile einer Allianz aus 10 europäischen Großstädten angeschlossen, die von der EU strengere Regeln für Airbnb & Co. einfordert. (stol.it)

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