Drogen-Politik

Bayern erwägt Cannabis-Verbot

Bayern erwägt Kiff-Verbot für Volksfeste und Englischen Garten (Foto: © picture alliance /Chromorange/Michael Bihlmayer)
Bayern erwägt Kiff-Verbot für Volksfeste und Englischen Garten (Foto: © picture alliance /Chromorange/Michael Bihlmayer)
Das südliche Bundesland ist bekannt dafür, gerne mal etwas restriktiver zu handeln. Nachdem es die Teil-Legalisierung von Cannabis nicht verhindern konnte, arbeitet die Staatsregierung jetzt an einem Kiff-Verbot für bestimmte Bereiche. 
Dienstag, 09.04.2024, 14:46 Uhr, Autor: Christine Hintersdorf

Nach der Teil-Legalisierung von Cannabis will Bayern die öffentlichen Räume zum Kiffen so weit wie möglich einengen. Das heißt, dass vor allem Volksfeste – allen voran die Wiesn – nach Möglichkeit komplett Cannabis-freie Zonen werden.

Zudem prüft die Staatsregierung nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur ein Kiff-Verbot im Englischen Garten in München. Auch Biergärten und Außengelände von Gaststätten könnten grundsätzlich zu Tabu-Zonen für Cannabis erklärt werden.

Noch ist nichts beschlossen

Konkret beschlossen wurde in der Kabinettssitzung am Dienstag zunächst noch nichts, wie Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) anschließend sagte. Die Vorschläge würden aktuell noch im Detail geprüft. Konkret stellte Herrmann bereits eine Verordnungsermächtigung für Kommunen in Aussicht, damit diese in ihren Bereichen Cannabis-freie Zonen einrichten können – so wie es bisher auch schon bei Alkoholsperrzonen möglich sei. „Was dann auch eine Lösung wäre beispielsweise für Volksfeste oder für das Oktoberfest, wie ja auch von der Branche erwartet wird“, fügte Herrmann hinzu.

Verstöße werden teuer

Klar ist bereits, dass für Verstöße gegen das neue Cannabis-Gesetz in Bayern hohe Bußgelder drohen – 1000 Euro beispielsweise für das Kiffen in Gegenwart von Kindern oder Jugendlichen. Das geht aus einem umfangreichen Bußgeldkatalog hervor, den das bayerische Gesundheitsministerium erarbeitet hat und der seit 1. April gilt.

Die Teil-Legalisierung von Cannabis trat zum 1. April in Kraft. Für die Verhängung von Bußgeldern für Gesetzesverstöße sind nun die Behörden in den Ländern zuständig.

(dpa/CHHI)

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