Gerichtsurteil

Beherbergungsverbot in Deutschlands Norden gekippt

Rostock
Auch in Rostock dürfen Touristen wieder ohne Einschränkungen in den Hotels übernachten. (©Rico Ködder/stock.adobe.com)
Das Beherbergungsverbot gehört nun auch in Schleswig-Holstein der Vergangenheit an: Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat dieses für rechtswidrig erklärt.
Montag, 26.10.2020, 08:12 Uhr, Autor: Thomas Hack

Das Beherbergungsverbot von Touristen aus inländische Corona-Hotspots wurde nun auch in Schleswig-Holstein gekippt. Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig teilte dazu mit, es werde bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt. Das Gericht in Schleswig damit Eilanträgen von zwei Hotelbetreibern aus Rostock statt, die auch mehrere Häuser in Schleswig-Holstein führen. Nach der bisherigen Beherbergungsregel der Landesregierung in Kiel dürfen Touristen aus Gebieten mit hohen Corona-Zahlen in Deutschland – ab 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen – nur dann im Norden in Hotels oder Ferienwohnungen übernachten, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Test vorlegen.

„Ansteckungen in Hotels eher selten“ (OVG)

Das Gericht erklärte unter Verweis auf das Robert Koch-Institut (RKI), dass sich das Coronavirus zunehmend in privaten Haushalten und bei privaten Kontakten ausbreite, während Ansteckungen in Hotels wegen entsprechender Hygienekonzepte eher selten seien. Insofern sei ein Beherbergungsverbot für Touristen eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung gegenüber solchen Personen, die nicht als Touristen, wohl aber zu privaten Zwecken, etwa zu Familienbesuchen, anreisten. Der OVG-Beschluss sei unanfechtbar und allgemeinverbindlich, so dass sich jeder darauf berufen könne und auch von Gerichten und Behörden zu beachten sei. (lno/TH)

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