Corona

Bund beschließt neue Hygieneregeln am Arbeitsplatz

Rezeptionisten mit Corona Mundschutz
In wieweit sich die neu beschlossenen Hygienemaßnahmen auch im Gastgewertbe umsetzen lassen, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. (© bankerwin/stock.adobe.com)
Neben dem schrittweisen Hochfahren des Wirtschaftslebens werden nun auch verpflichtende Hygiene-Schutzmaßnahmen in Unternehmen eingeführt.
Freitag, 17.04.2020, 08:59 Uhr, Autor: Thomas Hack

Für die schrittweise Rückkehr von mehr Beschäftigten an den Arbeitsplatz sollen bundesweit einheitliche Regeln zum Schutz gegen Corona greifen. Das Bundeskabinett hat dafür zusätzliche verbindliche Standards beschlossen., um das Infektionsrisiko möglichst klein zu halten „Dazu ist ein hoher Arbeitsschutzstandard notwendig, der dynamisch an den Pandemieverlauf angepasst wird“, hieß es diesbezüglich dazu. Umgesetzt werden soll dieser über Vorkehrungen am Arbeitsplatz – zum Beispiel bauliche Veränderungen – und durch eine Umorganisation der Arbeitsabläufe.

Die äußerlich erkennbaren Maßnahmen:

  • Es wird grundsätzlich vorgegeben, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Menschen auch bei der Arbeit einzuhalten ist – und zwar in Gebäuden und im Freien. Umgesetzt werden könne das durch Absperrungen, Markierungen, Zugangsregelungen oder Trennwände.
  • Wo das nicht machbar ist, sollen Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten und auch für Kunden und Dienstleister zur Verfügung stellen. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verweist als Beispiel auf die Supermärkte, die bereits Bodenmarkierungen und Plexiglasscheiben an den Kassen installiert haben.
  • Arbeitgeber sollen zudem Waschgelegenheiten und Desinfektionsspender aufstellen, „um die erforderliche häufige Handhygiene“ zu ermöglichen. Auch Firmenwagen sollen mit Utensilien zur Handhygiene und Desinfektion sowie mit Papiertüchern und Müllbeuteln ausgestattet werden. Vorgesehen sind auch kürzere Reinigungsintervalle bei Räumen und Firmenfahrzeugen.

Die Maßnahmen zur Umorganisierung von Arbeitsläufen:

  • Schichtwechsel, Pausen oder Anwesenheiten im Büro werden durch geeignete organisatorische Maßnahmen entzerrt.
  • Büroarbeit soll nach Möglichkeit weiterhin im Homeoffice erledigt werden.
  • In Pausenräumen und Kantinen sollen Tische und Stühle weit genug auseinandergestellt werden.
  • Für Baustellen oder Außeneinsätze sehen die Regeln möglichst „vereinzeltes Arbeiten“ oder kleine, feste Teams vor, die auch möglichst immer dasselbe Fahrzeug nutzen sollen. Ebenso sollen immer dieselben Personen zu gemeinsamen Schichten eingeteilt werden, soweit es geht. Werkzeuge sollen personenbezogen verwendet und anderenfalls entsprechend gereinigt werden.
  • Für Beschäftigte gelte außerdem der Grundsatz: „Niemals krank zur Arbeit“, sagte Heil. Wer Symptome wie leichtes Fieber habe, solle den Arbeitsplatz verlassen oder zu Hause bleiben, bis der Verdacht ärztlich aufgeklärt ist.

Die Verbindlichkeit der neuen Regeln

„Diese Regeln sind verbindlich, und sie sind einzuhalten“, sagt der Arbeitsminister, der damit rechnet, dass die allermeisten Unternehmen das tun werden. Stichprobenartige Kontrollen soll es dennoch geben. Heil betont aber, es gehe hier um gemeinsam verabredete neue Regeln: Arbeitgeber und Gewerkschaften seien bei der Erarbeitung mit an Bord gewesen. Es gehe nicht darum, die Wirtschaft mit Ordnungswidrigkeitenandrohungen zu belasten. (dpa/TH)

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