Zweckentfremdung

Bundesregierung erlaubt Polizeizugriffe auf Gästelisten

Bundeskanzlerin Angela Merkel
Aktuellen Meldungen zufolge hat die Regierung nicht vor, Polizeizugriffe auf Gästelisten gesetzlich zu regeln. (©picture alliance / ASSOCIATED PRESS | John Thys)
Die deutsche Bundesregierung weigert sich, ein Gesetz gegen den Polizeizugriff auf Gästelisten auszuarbeiten. Den Politikern zufolge dürfen die Daten durchaus zweckentfremdet werden.
Mittwoch, 05.08.2020, 10:45 Uhr, Autor: Thomas Hack

Dem Bundesjustizministerium zufolge wird es keine Gesetzesregelung bezüglich des polizeilichen Datenzugriffs auf Restaurant-Gästelisten geben, wie laut der „ZEIT“ eine Mitteilung des Ministeriums an den tourismuspolitischen Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, Marcel Klinge, gezeigt hätte. Demnach habe die Regierung nicht vor, solche Zweckentfremdungen gesetzlich zu regeln.

„Keine Bedenken“

„Die Verwendung der Daten durch Ermittlungsbehörden zur Aufklärung von Straftaten begegnet aus Sicht der Bundesregierung keinen Bedenken, wenn und soweit die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden“, soll der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesjustizministeriums, Christian Lange (SPD), dazu verlauten haben lassen. Solche Zugriffe seien ihm zufolge durch die Strafprozessordnung geregelt und würden ohnehin eine richterliche Zustimmung benötigen.

Gegenwind von der FDP

Der FDP-Politiker Klinge soll diesbezüglich kritisiert haben: „Die Bundesregierung scheint nicht verstanden zu haben, dass die Bürger ihre persönlichen Daten nicht einfach so ungeregelt hergeben wollen.“ Die Regierung „müsse ein Begleitgesetz auf den Weg bringen, das festlege, dass die Daten nur zur Verfolgung von Coronavirus-Infektionen genutzt“ werden. „Wenn das Vertrauen von Gästen und Wirten in die Corona-Gästelisten noch weiter gestört wird, wird es mehr falsche Angaben geben. Damit ist niemandem geholfen“, so Klinge weiter. (zeit.de/TH)

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